Zahlungsmöglichkeiten
Bankverbindung
Für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen:
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto-Nummer: 30 24 919
Bankleitzahl: 700 500 00
Bayer. Landesbank München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMM
Für die Einzahlung von Geldstrafen:
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto-Nummer: 20 24 919
Bankleitzahl: 700 500 00
Bayer. Landesbank München
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIC: BYLADEMM
Für sonstige Zahlungen, z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung:
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto-Nummer: 24 919
Bankleitzahl: 700 500 00
Bayer. Landesbank München
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Alle Zahlungen sind an die obigen Konton bei der Landesjustizkasse Bamberg zu entrichten.
Bitte beachten Sie bei allen Einzahlungen, dass im Verwendungszweck neben dem Aktenzeichen bzw. den Parteienbezeichnungen auch die jeweilige Behörde (z. B. AG Gemünden) anzufügen ist.
Hinweise für Zahlungspflichtige
Vorschusszahlungen können erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch das Gericht und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bußgeldverfahren
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Zahlungsmöglichkeiten
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Mietsachen
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Verkehrszivilsachen
- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung