Strafverfahren
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Das Strafgericht befindet sich im 4. Stock des Justizhauptgebäudes, Friedenstraße 7.
Die Geschäftstelle befindet sich in den Zimmern 45 - 48.
Die Rechtsantragstelle befindet sich im Zimmer 44.
Telefon: 09351 / 809-148
Telefax: 09351 / 809-143
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
oder Termine nach mündlicher Vereinbarung.
Hinweise:
Die Diensträume sind über den schwellenfreien Zugang zum Justizhauptgebäude über den Aufzug auch für Rollstuhlfahrer erreichbar.
Bitte bringen Sie stets zu den Terminen die erforderlichen Ausweisdokumente und Unterlagen mit. -
In Strafsachen geringerer Bedeutung kann die Staatsanwaltschaft - außer bei Jugendlichen - anstelle der Erhebung einer Anklage bei der Strafrichterin bzw. dem Strafrichter den Erlass eines Strafbefehls beantragen.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren ohne Hauptverhandlung.
Gegen den Strafbefahl kann binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch eingelegt werden.
Legt der Beschuldigte gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch ein, wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Bei dem daraufhin ergehenden Urteil ist das Gericht an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden; die Entscheidung kann daher für den Beschuldigten auch ungünstiger ausfallen.
Wird kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wird dieser rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft versendet eine Zahlungaufforderung.
Ratenzahlung kann bei der Staatsanwaltschaft in Würzburg (Tel: 0931 381-0) beantragt werden.
Verfahrensübersicht
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