Güterichterverfahren
Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz
Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der
Streitbeilegung, das es den Parteien unter Anwendung bestimmter
Techniken ermöglicht, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden.
Seit 1. August 2013 besteht an allen bayerischen Zivil- und
Familiengerichten die Möglichkeit, in geeigneten Fällen die Parteien
an eine Güterichterin oder einen Güterichter zu verweisen.