Historie des Gebäudes
Laufen ist seit Jahrhunderten Gerichtssitz. Um 1144 wird erstmals urkundlich ein Stadtrichter Henricus (Heinrich) erwähnt. Damals gehörte Laufen zum Bistum Salzburg. Dieses bildete ab 1328 als Fürsterzbistum (Erzstift) Salzburg einen unabhängigen Staat. Das Ende der geistlichen Territorien, in denen das kirchliche Oberhaupt (hier: Erzbischof) zugleich Landesherr war, brachte der Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Das Gebiet des Erzstifts Salzburg gelangte nach zunächst wechselnden Herrschaften 1810 insgesamt zum seit 1806 als solchem bestehenden Königreich Bayern. Laufen wurde Sitz eines Landgerichts. Die Landgerichte waren seinerzeit zugleich Gericht und Verwaltungsbehörde. 1816 erfolgte die bis heute gültige Grenzziehung, wonach der Großteil des früheren Erzstifts Salzburg zu Österreich kam und nur das links von Saalach und Salzach gelegene Gebiet des früheren Erzstifts Salzburg bei Bayern blieb.
Infolge dieser Grenzziehung verlor das unter bayerischer Herrschaft eingerichtete Landgericht Laufen durch den Wegfall der nunmehr zu Österreich gehörenden Gemeinden seines bisherigen Zuständigkeitsbereichs 2/3 seiner Fläche und Bevölkerung. Der Fortbestand dieses Rumpfgerichts wurde dadurch gesichert, dass 1818 das damalige Landgericht Teisendorf aufgelöst und sein Zuständigkeitsbereich mit Ausnahme der Gemeinden Anger, Högl und Piding, die dem Landgericht Reichenhall zugeschlagen wurden, dem Landgericht Laufen einverleibt wurde. Neben dem Landgericht Laufen gab es in dem zum Königreich Bayern gekommenen Teil des früheren Erzstifts Salzburg, für den sich im späten 19. Jahrhundert die Bezeichnung Rupertiwinkel einbürgerte, noch das Landgericht Tittmoning.
Mit Gesetz vom 10.11.1861 erfolgte zum 1.7.1862 in Bayern die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung und die Einführung der Notariate. Die Aufgaben der überörtlichen Verwaltungsbehörde nahmen die neugegründeten Bezirksämter wahr. Laufen wurde Sitz eines Bezirksamts, das die bisherigen Landgerichtsbezirke Laufen und Tittmoning und somit den gesamten sogenannten Rupertiwinkel umfasste. Die bestehenbleibenden Landgerichte Laufen und Tittmoning waren fortan ausschließlich für die Gerichtsbarkeit zuständig. Anlässlich dieser Trennung von Justiz und Verwaltung erhielt Laufen 1862 ein neues Gerichtsgebäude in der heutigen Rottmayrstraße neben der Stiftskirche. Zum 1.10.1879 wurden mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes die bisherigen bayerischen Landgerichte in Amtsgerichte umbenannt.
Nachdem zwischenzeitlich mit Wirkung vom 1.4.1925 die Gebiete um Teisendorf und Waging trotz weiterer Zugehörigkeit zum Bezirksamt Laufen gerichtsorganisatorisch dem Amtsgerichtsbezirk Traunstein zugeordnet worden waren, erfuhr das Amtsgericht Laufen zum 1.1.1931 durch die Auflösung des Amtsgerichts Tittmoning und die Vereinigung von dessen Bezirk mit dem des Amtsgerichts Laufen wieder eine Aufwertung.
Zum 1.1.1939 erhielten die bayerischen Bezirksämter als Behörde die Bezeichnung Landratsämter und ihre Gebiete benannte man in Landkreise um. Die zum 1.7.1972 durchgeführte Landkreisgebietsreform in Bayern brachte die Auflösung des Landkreises Laufen. Der nördliche Teil (mit Ausnahme der Gemeinde Tyrlaching, die zum Landkreis Altötting kam) wurde dem Landkreis Traunstein zugeschlagen, aus dem südlichen Teil mit der Stadt Laufen bildete man zusammen mit der bis dahin kreisfreien Stadt Bad Reichenhall und dem ebenfalls aufgelösten Landkreis Berchtesgaden einen neuen Landkreis und benannte ihn zunächst nach der als Sitz der Kreisverwaltung vorgesehenen Stadt Bad Reichenhall, bis er 1973 seinen endgültigen Namen Landkreis Berchtesgadener Land erhielt.
Das Amtsgericht Laufen behielt nach dem 1.7.1972 zunächst seinen bisherigen Zuständigkeitsbezirk, also das Gebiet des ehemaligen Landkreises Laufen mit Ausnahme der schon 1925 dem Amtsgerichtsbezirk Traunstein zugeordneten Gemeinden. 1973 folgte in Bayern der Landkreisgebietsreform eine Neuorganisation der Amtsgerichtsbezirke, wonach es in jedem Landkreis nur noch ein Amtsgericht geben und dessen Bezirk sich mit dem des jeweiligen Landkreises decken sollte (Grundsatz der sogenannten Einräumigkeit der Verwaltung). Nicht durchgeführt wurde jedoch eine konsequente Deckung des Sitzes der Amtsgerichte mit demjenigen der jeweiligen Kreisverwaltung. So bestimmte das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. 4.1973 mit Wirkung vom 1.7.1973 das Amtsgericht Laufen unter gleichzeitiger Auflösung der Amtsgerichte Bad Reichenhall und Berchtesgaden zum für den Landkreis Berchtesgadener Land zuständigen Amtsgericht. Ausschlaggebend für diese Lösung war der Umstand, dass in Laufen erst 1967 an der Tittmoninger Straße ein neues großzügiges Gebäude für das Landratsamt fertiggestellt worden war, das für die Zeit nach Abzug der Kreisverwaltung aus Laufen einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden sollte. Gegen diese Zuständigkeitsregelung erhob ein Rechtsanwalt aus Berchtesgaden eine Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die dieser mit Urteil vom 13.12.1973 (Aktenzeichen: Vf 8 VII 73) zurückwies. Die Gerichtsgebäude in Bad Reichenhall und Berchtesgaden blieben noch bis 31.12.1975 Außenstellen des Amtsgerichts Laufen. Da das neu errichtete Landratsamtsgebäude in Bad Reichenhall erst im Mai 1980 bezugsfertig wurde, mussten bis dahin Teile der Landkreisverwaltung im bisherigen Laufener Landratsamtsgebäude verbleiben, und war deshalb das Amtsgericht Laufen zwischen Januar 1976 und Mai 1980 auf das bisherige Gerichtsgebäude in der Rottmayrstraße und das frühere Landratsamt an der Tittmoninger Straße verteilt. Seit Mai 1980 ist das Amtsgericht Laufen mit Ausnahme eines Ermittlungsrichterbüros in Bad Reichenhall ausschließlich im Gebäude Tittmoninger Straße 32 in Laufen untergebracht.
Dr. Karl Bösenecker
Richter am Amtsgericht
als ständiger Vertreter des Direktors a.D.