Bereitschaftsdienst
Der gemeinsame Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Altötting, Laufen, Mühldorf a. Inn, Rosenheim und Traunstein wird ab 1. September 2020 durch das Amtsgericht Rosenheim wahrgenommen.
Der Bereitschaftsdienst ist als Rufbereitschaft über das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim, Telefonnummer: 08031/2000, erreichbar:
- an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr,
- von Montag bis Donnerstag von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr,
- an Freitagen und am Faschingsdienstag von 06:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Eine wirksame Einreichung von Anträgen für den Bereitschaftsdienst per E-Mail ist nicht möglich.
Telefaxanschlüsse und Briefkästen des Amtsgerichts Rosenheim werden an dienstfreien Tagen und außerhalb der Dienstzeiten nicht gesichtet.