Elektronischer Rechtsverkehr
Beim Amtsgericht München ist der elektronische Rechtsverkehr für die Verfahren nach der ZPO und dem FamFG (Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass-, Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungsabteilung, Insolvenzgericht sowie Registergericht), für Straf- und Bußgeldverfahren sowie Grundbuchsachen eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg wie folgt eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
- mittels De-Mail an ag-muenchen@egvp.de-mail.de,
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente. Die Anmeldung hierzu erfolgt über die BayernID.
❗ Weiterführende Informationen zu dem elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Die Einreichung von Dokumenten in schriftlicher Form ist nur noch im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie hier sowie auf der Internetseite der Bayerischen Justiz.