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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 47 vom 06.11.14

Fachtag der Initiative München, Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen

Erste Erfahrungen, Probleme und Lösungsansätze

 

Am 6. November findet der erste bundesweite Fachtag der Initiative München, Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen statt. Er richtet sich an das Fachpublikum in München.

Die Initiative des Amtsgerichts München wurde am 27.6.14 der Öffentlichkeit vorgestellt. Ihr Ziel ist es, alle beteiligten Stellen für den medizinisch und rechtlich verantwortungsvollen Einsatz von Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen zu sensibilisieren und zu informieren sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu fördern. Der Fachtag will die circa 200 Fachbesucher zum Thema informieren, einen Erfahrungsaustausch ermöglichen und Lösungsansätze bei Problemen in der Durchsetzung der Initiative finden.

Folgender aktueller Fall am Münchner Amtsgericht zeigt auf, wie konkret die Initiative München ansetzt:

Eine neunzig jährige Dame wohnt alleine in ihrer Wohnung. Sie wird wiederholt hilflos von der Polizei auf der Straße aufgegriffen. Ihre Nichte, die eine Vorsorgevollmacht besitzt, entschließt sich, die alte Dame in ein Münchner Pflegeheim zu geben. Dort kommt die Seniorin zunächst auf die offene Station. Sie ist jedoch auch dort verwirrt, spricht von den (dort nicht existierenden) „vielen schönen schwedischen Häusern“ vor ihrem Fenster und entweicht bereits am zweiten Tag aus dem Heim. Sie erhält nun Psychopharmaka zur Beruhigung. Dennoch entweicht sie am Tag darauf erneut, wird mit leichten Verletzungen von der Polizei aufgegriffen und kurzzeitig in ein Krankenhaus gebracht.

Was nun?

Ziel muss sein, dass die Seniorin nicht wieder hilflos durch die Straßen Münchens irrt.

1. Soll die Seniorin zurück in ihre alte Wohnung, die gewohnte Umgebung, gegebenenfalls mit Betreuung?

2. Soll die Seniorin zurück auf die offene Station des Seniorenheims und dort verstärkt betreut und beschäftigt werden?

3. Soll die Seniorin zurück auf die offene Station und dort weiter mit Psychopharmaka versucht werden, die Unruhe zu behandeln?

4. Soll die Seniorin in die geschlossene Abteilung des Seniorenheims ohne weitere Gabe von beruhigenden Medikamenten verlegt werden?

5. Ist es notwendig, die Seniorin auf die geschlossene Station des Heims zu verlegen und angesichts ihres Zustandes zusätzlich mit beruhigenden Medikamenten zu behandeln?

Wer entscheidet?

1. Die Nichte kann -wie auch ein bestellter Betreuer- die Entscheidung für die Alternativen 1 und 2 alleine treffen, bei 2 im Einvernehmen mit der Heimleitung.

2. Alle übrigen Handlungsalternativen haben freiheitsentziehende Wirkung und bedürfen somit der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Wie findet das Gericht die richtige Entscheidung?

Wenn die Nichte bei Gericht einen Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme stellt, wird das Gericht Folgendes veranlassen:

1. Das Gericht erholt für die vorläufige Eilentscheidung ein ärztliches Attest, später für die dauerhafte Entscheidung ein fachärztliches Gutachten zu der Frage, ob eine medikamentöse und/oder mechanische Ruhigstellung beziehungsweise die Verlegung in eine beschützende Unterbringung erforderlich ist. Die Ärzte werden explizit aufgefordert, zu den verabreichten Medikamenten und ihrer Wirkung Stellung zu nehmen.

2. Das Gericht bestellt einen spezialisierten Verfahrenspfleger mit beruflicher Pflegeerfahrung. Dieser verschafft sich mit Hilfe der Nichte und vor Ort mit der Seniorin und den Pflegekräften im Heim einen Überblick über die konkreten Verhältnisse.

3. Der Verfahrenspfleger gibt eine mit den Pflegeverantwortlichen, den Ärzten und der Nichte gemeinsam erarbeitete pflegefachliche Empfehlung gegenüber dem Gericht ab. Kommt dieses Team aller Betroffenen zu dem Ergebnis, dass aufgrund des Zustands der Seniorin und der sonstigen zur Verfügung stehenden Betreuungsangebote keine freiheitsentziehende Maßnahme notwendig ist, kann die Nichte den Antrag auf Genehmigung zurücknehmen und in eigener Zuständigkeit das Einverständnis mit den vereinbarten pflegerischen Maßnahmen erklären. Im anderen Fall kommt es zur Entscheidung des Gerichts.

Wie hat das Gericht im konkreten Fall entschieden?

Die zuständige Richterin hat jeweils nach Anhörung der Seniorin zuerst in einer Eilentscheidung die vorläufige Unterbringung in der geschlossenen Station und nach Eingang des Sachverständigengutachtens die dauerhafte Unterbringung bis 10.10.16 in der geschlossenen Abteilung des Heims genehmigt. Alle Psychopharmaka wurden auf Anregung des Gerichts entsprechend den Empfehlungen des Gutachters sofort abgesetzt. Die Seniorin ist seitdem nicht mehr entwichen und fühlt sich sehr wohl.

Was ist neu seit der Initiative München?

1. Das Gericht arbeitet unabhängig vom Einzelfall eng mit allen Stellen zusammen, die befasst sind mit der Pflege von Heimbewohnern, insbesondere dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen, dem Bayerischen Hausärzteverband, der Betreuungsbehörde sowie den Fachstellen für Qualitätssicherung in der Altenpflege. Ziel ist es, im jeweiligen Bereich für die Genehmigungsbedürftigkeit von medikamentösen freiheitsentziehenden Maßnahmen zu sensibilisieren.

2. Die Verfahrenspfleger verfügen nicht nur über juristisches, sondern auch über pflegefachliches Wissen und können so nach alternativen Lösungen suchen.

3. Die Ärzte sollen mit der Attest- bzw. Gutachtenserstellung dem Gericht konkret über die verabreichten Medikamente und deren Wirkungen Auskunft erteilen.

Dieses Programm der Initiative München fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der Pflege in Heimen zum Wohl der Bewohner und pflegebedürftigen Menschen.

Das Interesse am Fachtag zeigt, dass die Initiative München bei den beteiligten Berufsgruppen angekommen ist.

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback: "Das Beispiel "Werdenfelser Weg" macht deutlich: Eine Initiative der Akteure vor Ort kann Vorbildfunktion entwickeln und zu einer nachhaltigen Änderung der Rechtspraxis führen. Mit der neuen Initiative München soll nun im Zusammenwirken aller beteiligten Berufsgruppen untersucht und erprobt werden, wie der Einsatz freiheitsbeschränkender Medikamente in Alten- und Pflegeheimen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden kann. Dieses richtungweisende Konzept zur Umsetzung des gesetzlichen Erforderlichkeitsgrundsatzes unterstützt das Bayerische Staatsministerium der Justiz als Kooperationspartner. Weil es darum geht, die Rechte, die Würde und die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen bestmöglich zu wahren."

Richterin am Amtsgericht, Sylvia Silberzweig, die Verantwortliche der Initiative am Amtsgericht München: „Die konstruktive Zusammenarbeit aller Professionen muss zur Wahrung der Rechte der Betreuten verbessert und ausgebaut werden. Die bestehende gesetzliche Grundlage des § 1906 Absatz 4 BGB, die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens bei dem freiheitsbeschränkenden Einsatz von Medikamenten, muss in den Fokus aller Beteiligten gerückt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen des Werdenfelser Wegs kann das Betreuungsgericht auch in diesem Verfahren zur Vermeidung der Gabe von freiheitsbeschränkenden Medikamenten und zur Rechtssicherheit für Heime und Betreuer beitragen.“

Dr. med. Gerhard Tiefenböck, Zentrum für Akutgeriatrie und Frührehabilitation am Klinikum Neuperlach, geht in seinem Fachvortrag auf das Spannungsfeld zwischen medizinischer Indikation und freiheitsentziehender Maßnahme ein.

Der Leiter des Damenstifts am Luitpoldpark, Marcus Maier, macht deutlich: „Alternativen zur Psychopharmaka-Gabe können nur gemeinsam mit allen Beteiligten…gefunden und entwickelt werden, und… (sind) verbindlich in therapeutische Konzepte zu übernehmen. All dies hat jedoch die Grenzen des therapeutisch Möglichen im Blick zu haben, ein völliger Verzicht auf Psychopharmaka ist Illusion und blendet die positiven Wirkungen für viele Betroffene völlig aus.“

Der Präsident des Amtsgerichts München, Reinhard Nemetz: „Das Betreuungsgericht hat die Aufgabe, die Rechte von Menschen zu hüten, die selbst aufgrund von Krankheit nicht mehr dazu in der Lage sind. Die Initiative setzt aber nicht nur den gesetzlichen Auftrag um, sondern will darüber hinaus für jeden Einzelfall die optimale Lösung finden, um dem pflegebedürftigen Heimbewohner die maximal mögliche Freiheit zu erhalten.“

Monika Andreß
Pressesprecherin des Amtsgerichts München