Pressemitteilung 31 vom 22.06.15
Gewalttätige Fußballfans
Gewalttätige Fußballfans, die durch ihre gewalttätigen Gruppen Aktionen eine Gefahrensituation auslösen, müssen mit der Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe und einem mehrjährigen totalen Stadionverbot rechnen.
Am 6.11.13 kam es gegen 23.45 nach dem Fußballspiel FC Bayern II gegen TSV 1860 München II, das im Stadion an der Grünwalderstraße in München stattfand, zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Fangruppen im Bereich der Kreuzung Fraunhoferstraße/Erhardstraße.
Das Amtsgericht München verurteilte nun einen 25 jährigen Anhänger des TSV 1860 München wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung. Das Gericht verhängte gegen den Verurteilten für 3 Jahre ein Stadion- und Fußballplatzverbot für alle Ligen. Außerdem ordnete es eine Geldauflage von 1700 Euro zugunsten eines gemeinnützigen Vereins an.
Der verurteilte Täter befand sich nach dem Spiel mit Gleichgesinnten in einer Trambahn. Ein 1860-ger Fan betätigte die Notbremse, als außerhalb der Trambahn Bayern Fans gesichtet wurden. Die Trambahn musste daraufhin mitten an der Kreuzung anhalten. Nach längerem Zögern entriegelte der Trambahnfahrer aufgrund des Geschreis und der drohenden Rufe aus der Gruppe der 1860-ger Fans die Türen. Es kam sogleich zu Schlägen und Tritten der in erster Reihe am Trambahnausstieg befindlichen TSV 1860-Anhänger, die aus der Trambahn heraus zuschlugen und zutraten, wobei sie auch Gegenstände wie Gürtel verwendeten.
Der Angeklagte beteiligte sich bewusst an dem Angriff, wobei er den anderen Gruppenmitgliedern durch sein Agieren nicht nur Einsatzbereitschaft signalisierte, sondern auch Rückhalt und Stabilisierung in dem dynamischen Angriffsgeschehen verschaffte.
Die Mitglieder der Gruppe um den Angeklagten und die Gruppe der gegnerischen Anhänger des FC Bayern München schlugen und traten wechselseitig mit hoher Aggressivität aufeinander ein. Auch der Angeklagte trat im weiteren Verlauf von der Erhöhung aus mindestens einmal aus der Gruppe heraus mit seinem Fuß nach draußen, um in der dichten Menge einen FC Bayern-Anhänger zu verletzen. Ein Geschädigter konnte jedoch von der Polizei nicht ermittelt werden. Es kam zu erheblichen Sachschäden an der Trambahn sowie der Gefahr von Verletzungen unbeteiligter Trambahn-Fahrgäste und anderer Personen. Anwohner, Fußgänger und sonstige Verkehrsbeteiligte wurden erheblich beeinträchtigt und verängstigt. Der Verkehr wurde durch die mitten auf der Kreuzung stehende Trambahn blockiert, wodurch sich unmittelbar ein Stau bildete. Viele Anrufe von verängstigten Bürgern gingen in der Notrufzentrale des Polizeipräsidiums München ein.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung mit strengen Bewährungsauflagen, vor allem ein dreijähriges totales Stadionverbot und 1700 Euro Geldauflage.
Zu Lasten des nicht vorbestraften Verurteilten wertete das Gericht vor allem die Gefährlichkeit der Gesamtsituation. Der Angeklagte agierte als Teil einer gewaltbereiten Gruppe von Fußballfans; das Geschehen wurde von den in der Straßenbahn befindlichen Personen als bürgerkriegsähnlich wahrgenommen. Der Verurteilte muss sich zurechnen lassen, dass die völlig unbeteiligten Zeugen der Tat in ihrem Sicherheitsempfinden nachhaltig beeinträchtigt wurden.
Urteil des Amtsgerichts München vom 21.5.15, Aktenzeichen 832 Ds 466 Js 192337/14
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß