Pressemitteilung 43 vom 27.07.15
Schleusen von Flüchtlingen
Freiheitsstrafen auf Bewährung für nicht vorbestrafte Schleuser
Am 31.03.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen irakischen und zwei syrische Staatsangehörige wegen des Einschleusens von Ausländern zu Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Der Haupttäter A., ein irakischer Staatsangehöriger, der seit dem Jahr 2000 in Deutschland lebt aber noch nicht eingebürgert ist, schleust seit Herbst 2013 gewerbsmäßig gegen die Zahlung von Geld Ausländer nach Deutschland ein, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Vertrages über den europäischen Wirtschaftsraum sind und über keinen Aufenthaltstitel in der Europäischen Union verfügen, insbesondere über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich eingeschleuste Syrer.
Der Haupttäter A. organisierte als Finanzhalter in München die Reisen der Geschleusten nach Deutschland. Viele Schleusungen wurden erst durchgeführt, wenn er den Eingang der Schleuserentgelte auf seinen Konten bestätigt hatte. Darüber hinaus rekrutierte er von Fall zu Fall die benötigten Schleuserfahrer.
Einer dieser Fahrer war der zweite Angeklagte S. Dieser mietete Schleuserfahrzeuge an und verbrachte Geschleuste an deren Bestimmungsorte. Für die Fahrten zu den Orten, an denen er die Schleusungswilligen aufnahm, suchte er Mitfahrer über Mitfahrzentralen.
Der dritte Angeklagte vermittelte den Kontakt zwischen Auftraggebern der Schleusungen und dem Haupttäter, verhandelte teilweise über die Höhe des Schleuserentgeltes und kümmerte sich von Fall zu Fall um die Abholung Geschleuster.
Die Geschleusten zahlten für Schleusungen aus ihrem Heimatland nach Deutschland einen Schleuserlohn in mindestens vierstelliger Höhe, von welchem insbesondere auch der Fahrer und der Vermittler jeweils einen Anteil erhielten.
Die drei Angeklagten waren geständig und wurden wegen folgender Einzeltaten verurteilt:
-Der Hauptangeklagte Schleuser und der Vermittler planten, 3 Syrer nach Passau zu befördern. Am 06.09.2013 nahm ein unbekannter Schleuserfahrer in Bukovaca in Serbien die drei von Griechenland nach Bukovaca geschleppten syrischen Staatsangehörigen im Alter von 20, 15 und 21 auf und fuhr mit seinem PKW los und reiste nach Ungarn ein. Diese Schleusung in Richtung Ungarn war erst freigegeben worden, nachdem der Hauptangeklagte das Schleuserentgelt in Höhe von 3.900 Euro erhalten hatte.
Planwidrig wurde die Reisegruppe jedoch am 07.09.2013 in Budapest kontrolliert und die Reiseteilnehmer wurden festgenommen. Nach ihrer Entlassung aus ungarischer Untersuchungshaft setzten die Geschleusten ihre illegale Reise fort und wurden von Budapest aus in 2 PKWs in Richtung Deutschland transportiert. Am 15.09.2013 gegen 16.15 Uhr wurden die drei Syrer auf der A 21 Fahrtrichtung St. Pölten/Österreich kontrolliert und neuerlich festgenommen.
Die Geschleusten hatten zwischen 2.500 und 3.850 Euro an die diversen Schleuser gezahlt.
- Im September 2013 beschloss der Hauptgeklagte Schleuser, drei seiner Angehörigen in Syrien im Alter von damals 22, 20 und 19 Jahren in das Bundesgebiet einzuschleusen. Diese drei waren Anfang September 2013 in die Türkei eingereist und hatten sich zunächst nach Istanbul begeben.
Im Zeitraum zwischen dem 20.09.2013 und dem 19.11.2013 überwies ein Bekannter des Schleusers auf dessen Geheiß insgesamt mindestens 6.300 Euro über Western Union an einen der Verwandten, damit die Schleusung bezahlt werden konnten. So kam es, dass die drei Angehörigen Ende November 2013 von einem Schleuser nach Griechenland geschleust wurden.
Parallel hierzu war der Hauptangeklagte im gleichen Zeitraum von einer Frau angesprochen worden. Gegen Bezahlung von 1.000 Euro beauftragt sie ihn, ihren Sohn, der sich in der Türkei befand, über Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn, Österreich nach Deutschland zu schleusen.
Der Hauptangeklagte nahm daher im Dezember 2013 mit einem weiteren Schleuser Kontakt auf und beauftragte diesen, die nunmehr vier Personen von Griechenland nach Mazedonien zu bringen. Anfang Januar 2014 wurden die vier Syrer über Mazedonien nach Serbien geschleust. Dort wurden sie von einem weiteren Schleuser übernommen.
Der Hauptgeklagte hielt während der gesamten Zeit telefonisch Kontakt zu seinen Familienmitgliedern, informierte sie, wie sie sich später in Wien zu verhalten hätten und bereitete sie - auch finanziell - auf die letzte Etappe vor. In der Nacht vom 06.02.2014 auf den 07.02.2014 mieteten der Hauptangeklagte und der spätere Fahrer bei einer Mietwagenfirma in München einen PKW Audi, um die Geschleusten in Wien abzuholen. Der Fahrer hatte zuvor bei einer Mitfahrzentrale Mitfahrgelegenheiten für 3 Personen für die Hinfahrt nach Wien inseriert.
Die Fahrt konnte jedoch unerwarteter Weise nicht angetreten werden, da die Geschleusten in Ungarn zunächst aufgehalten worden waren.
Erst am 17.02.2014 konnten die vier Syrer nach Wien geschleust werden. Am 18.02.2014 wurden sie an einem Bahnhof in Wien aufgegriffen und festgenommen. Sie hatten Fahrscheine nach München im Gepäck.
Die Geschleusten bezahlten für ihre Schleusung bis zu 4.300 Euro pro Person, 2.000 Euro für die Etappe von der Türkei nach Griechenland, bis zu 800 Euro für die Etappe nach Serbien und bis zu 1.500 Euro für die Reise nach Deutschland.
- Am 24.02.2014 nahmen der Hauptschleuser und der angeklagte Fahrer in Wien zwei syrische Staatsangehörige auf, um sie nach Deutschland zu bringen. Sie fuhren mit einem ausgeliehenen PKW los und reisten über die BAB 8 in das Bundesgebiet ein. Sie wurden von einem Dritten weiter nach Leipzig gefahren. Die beiden Geschleusten hatten in München an den Hauptangeklagten 55 Euro pro Person für die Fahrt von Wien nach Leipzig bezahlt.
- Am 24.04.2014 nahm der angeklagte Fahrer in Wien einen 39-jährigen syrischen Staatsangehörigen in den von ihm auf Veranlassung des Hauptangeklagten gemieteten PKW Skoda auf und reiste zunächst in das Bundesgebiet ein. Gegen 22.15 Uhr der PKW auf der A 3 Höhe Rastanlage Donautal-Ost kontrolliert und beide wurden festgenommen. Der Syrer hatte vor Antritt der Fahrt dem Fahrer einen Schleuserlohn in Höhe von 700 Euro ausgehändigt.
Alle 3 Angeklagten waren nicht vorbestraft.
Der Hauptschleuser wurde zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der Vermittler wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der Fahrer bekam eine Freiheitsstrafe von insgesamt 1 Jahr und 4 Monaten auf Bewährung.
Urteil des Amtsgerichts München vom 31.3.15, Aktenzeichen 853 Ds 380 Js 205341/13
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß