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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 16 vom 22.02.16

Zu billige Drogen

Das Amtsgericht München verurteilte am 02.12.2015 einen 31-jährigen Mann wegen unerlaubter Einfuhr und unerlaubtem Erwerb von Drogen in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung.

 

Der ausgebildete Bankangestellte, der in Rom lebt, kaufte am 20.07.2015 in Cheb in Tschechien 98,25 Gramm Methamphetamin (Crystal) für 2000 Euro, also für circa 15 bis 20 Euro pro Gramm. Er besorgte die Drogen ausschließlich für seinen Eigenbedarf. Nach seinen Angaben kostet in Rom das Gramm dieser Droge 150 bis 200 Euro. Am 21.07.2015 konsumierte er eine kleine Einheit, versteckte den Großteil der Drogen unter der Rücksitzbank seines angemieteten Renault, zweigte eine kleine Menge für den weiteren Eigenkonsum ab, und versteckte die kleine Menge in einer Box mit Kosmetiktüchern im Handschuhfach. Er fuhr mit dem PKW bis kurz vor München. Bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle auf dem Autobahnrastplatz Hofoldinger Forst wurden am 21.7.2015 die Drogen entdeckt.

In der Sitzung des Amtsgerichts München stellte ein Drogensachverständiger fest, dass die Drogen von ganz hervorragender Qualität seien, „wie sie aus den entsprechenden Küchen der Tschechei bekannt sind“ so das Urteil. Der Sachverständige führte aus, dass der „Chinesen“- bzw. „Vietnamesen“-Markt in Cheb bekannt sei. Sicherstellungen aus dieser Quelle hätten jeweils eine hervorragende Qualität des Methamphetamin bestätigt.

Dem Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er mit den Drogen Handel treiben wollte. „Es ist durchaus nachvollziehbar, dass der Angeklagte…sich für seinen erheblichen Eigenkonsum bei dieser Reise entsprechend eindecken wollte und er das Risiko der Entdeckung und die weite Strecke nicht auf sich nimmt, um lediglich wenige Gramm zu kaufen. Hier ist durchaus nachvollziehbar, dass zu diesem Zweck eine größere Menge erworben wird, die mit 100 Gramm auch nicht so hoch ist, dass ein reiner Eigenkonsum ausgeschlossen ist. Insoweit gab der Sachverständige…an, dass das Methamphetamin auch durchaus längere Zeit haltbar ist“, so die Urteilsbegründung.

Bei der Höhe der Strafe hat das Gericht unter anderem zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er sich in München seit der Ergreifung bis zur Verhandlung fünf Monate in Untersuchungshaft in einem für ihn fremden Land befunden hat, dessen Sprache er nicht spricht.

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Hier hat das Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte weder in Italien noch in Deutschland vorbestraft ist. „Die besonderen Umstände …wiederum sieht das Gericht in dem Geständnis, in seiner Abhängigkeit, in seiner Therapiewilligkeit und der Tatsache, dass er bislang ein unbescholtener Bürger war“ so das Urteil.

Urteil des Amtsgerichts München vom 2.12.2015

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Monika Andreß