Pressemitteilung 40 vom 23.05.16
Eigenmächtige Bürgerwehr
Am 23.03.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen 72-jährigen Münchener Rentner wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze a 40 Euro).
Am 12.06.2015 gegen 14.40 Uhr kam es in der Weißenseestraße in München zwischen dem Rentner und dem späteren Geschädigten zu einer Auseinandersetzung.
Der Geschädigte stellte seinen PKW kurzzeitig vor einer Tiefgarageneinfahrt ab, um in einem Geschäft gegenüber einzukaufen. Eine Anwohnerin, die in die Tiefgarage einfahren wollte, hupte laut. Sie war ungehalten, da es öfter vorkommt, dass jemand da steht so die Zeugin. Der Geschädigte kam angelaufen, hat sich entschuldigt und fuhr seinen PKW zur Seite. Der angeklagte Rentner war gerade mit dem PKW vom Einkaufen gekommen und hatte diesen am Straßenrand gegenüber abgestellt. Da ihn das laute Hupen störte, mischte er sich ein. Er ging zu dem Geschädigten und beleidigte ihn immer wieder mit den Worten: Arsch, schau dass du wegfährst, Drecksau, Scheiß Ausländer, Arschloch, geh in dein Land zurück.
Als der Geschädigte daraufhin ausstieg und auf den Rentner mit den Worten zuging Was willst du jetzt?, holte dieser einen 41 Zentimeter langen Holzstock aus seinem PKW, packte den Geschädigten mit der linken Hand am Hals und hielt den Holzstock drohend in der rechten Hand. Er hat nicht mit dem Stock zugeschlagen, jedoch beim Zupacken dem Geschädigten am Hals Schürfwunden zugefügt. In dieser Situation brachte der Geschädigte aus Angst den Angreifer mit einem gezielten Faustschlag zu Boden.
Der Geschädigte selbst rief die Polizei. Es kam zu keinen weiteren Schlägen.
Die zuständige Richterin verurteilte den bisher nicht vorbestraften Angeklagten wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Auch im Rahmen der Hauptverhandlung wirkte der Angeklagte uneinsichtig, aufbrausend, und nahm für sich das Recht in Anspruch, sich gegen jeden erwehren zu dürfen. Auch gab der Angeklagte an, dass er aus seiner Sicht andere Personen als Arsch bezeichnen dürfe, da ihm auch Jugendliche öfters Arschloch nennen würden so die Urteilsbegründung. Bei der Höhe der Strafe wertete das Gericht zu Lasten des Angeklagten seine Uneinsichtigkeit. Auch ist der Angeklagte der Auffassung, dass er sich mit einem Holzstock bewaffnen dürfe, wenn es die Situation hergebe. Es ist vorliegend davon auszugehen, dass der Angeklagte in einer ähnlich gelagerten Situation dasselbe Verhalten an den Tag wird legen so das Gericht weiter.
Den Holzstock wollte der Rentner unbedingt wieder haben. Dies ließ das Gericht nicht zu. Es zog den Holzstock ein. Der Schlagstock wurde während der Körperverletzung als Drohmittel eingesetzt und sollte die Gegenwehr des Zeugen (..) einschränken. Der Stock wurde mithin bei der Tat verwendet und diente auch deren Förderung.
Urteil des Amtsgerichts München vom 23.03.2016
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Monika Andreß