Pressemitteilung 56 vom 18.07.16
Zerstörerische Wut
Am 02.05.2016 wurde ein 39-jähriger Mann vom Amtsgericht München wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Am 17.10.2015 hielt sich der alkoholisierte Mann am Bahnsteig der S-Bahnstation Donnersberger Brücke auf. Auf einer Treppe dort saßen zwei junge Frauen im Alter von 16 und 17 Jahren und warteten auf die S-Bahn. Der Mann, der selbst zwei Kinder im Alter von zwei und achtzehn Jahren hat, begann, sie mehrmals als Schlampen zu beleidigen. Die beiden sagten, dass er sie in Ruhe lassen solle. Als die beiden Mädchen in die S-Bahn einstiegen, folgte er ihnen und belästigte sie weiter, bis ein Fahrgast ihn aufforderte, die beiden in Ruhe zu lassen und auszusteigen. Beim anschließenden Streit stellte er seine Taschen ab, zog seine Jacke aus, schob die Ärmel nach oben und sagte zu dem Fahrgast: Komm zu mir. Er holte mit seiner rechten Hand aus und schlug nach dem Kopf des Fahrgastes, verfehlte ihn jedoch. Der Fahrgast schubste ihn weg und einige junge Fahrgäste stellten sich zwischen die beiden. Sie schoben den Mann an einer Haltestelle ins Freie. Er spreizte sich in die Türe ein und schrie den Fahrgast an, dass er herkommen solle. Er beschimpfte auch die anderen Fahrgäste mit halts Maul und Arschloch. Plötzlich trat er aus Wut gegen eine Trennscheibe. Diese ging zu Bruch, als er nochmals mit der Faust dagegen schlug. Der Schaden beträgt 300 Euro. Die Mädchen verließen völlig fertig am Harras die S-Bahn. Im Prozess erklärte die 17-Jährige: Wir haben weder Ausländer noch Zigeuner gesagt und auch nicht, dass der ( ) stinkt . Wir haben auf Facebook gepostet, dass wir denjenigen suchen, der uns geholfen hat. Ein Radiosender hat den (Fahrgast) dann ausfindig gemacht.
Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht, dass er sich umfassend geständig zeigte und er sich auch bei den Geschädigten entschuldigte. Die Reue des Angeklagten wirkte glaubhaft. Des Weiteren befand sich der Angeklagte im hiesigen Verfahren gut 2 Monate in Untersuchungshaft, was den der deutschen Sprache kaum mächtigen Ausländer besonders hart trifft.
Strafschärfend wirkte sich aus, dass der Mann bereits vorbestraft ist und erst vor der Tat aus der Haft entlassen worden war. Der zuständige Richter führt aus: Des Weiteren gebieten auch generalpräventive Erwägungen die empfindliche Ahndung von Straftaten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.
Da die Sozialprognose schlecht ist, wurde die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
(Ergänzender Hinweis: Der Fahrgast, der den beiden Mädchen geholfen hat, wurde im Prozess nicht als Zeuge vernommen.)
Urteil des Amtsgerichts München vom 02.05.2016
Aktenzeichen 855 Ds 258 Js 109321/16
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß