Pressemitteilung 8 vom 27.01.16
Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber in München
Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber in München
Die Auftaktveranstaltung ein erster Erfolg!
Auf Initiative des Bayerischen Staatsministers der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback bietet die Justiz in Bayern Rechtbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber an.
Für den Gerichtsstandort München organisiert das Amtsgericht München den Unterricht in enger Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern und den Sozialdiensten in den Unterkünften.
Auftaktveranstaltung am 26.1.2016 nicht presseöffentlich
Heute hat die Auftaktveranstaltung in Anwesenheit des Präsidenten des Amtsgerichts München, Reinhard Nemetz, und des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Christoph Hillenbrand, in einer Gemeinschaftsunterkunft in München stattgefunden.
Interessierte Flüchtlinge und Asylbewerber aus verschiedenen Herkunftsländern verfolgten aufmerksam den Unterricht. Es wurde ein Informationsfilm in Englisch einleitend vorgeführt, der unter folgendem Link abrufbar ist:
https://www.justiz.bayern.de/service/fluechtlinge-asylbewerber/ [extern]
Den Unterricht haben eine Richterin und ein Rechtspfleger des Amtsgerichts München sehr engagiert mithilfe einer Dolmetscherin für Englisch abgehalten.
Der Präsident des Amtsgerichts:
Flüchtlinge mit Bleibeperspektive lernen hier für das Leben bei und mit uns. Sie und auch die Lehrkräfte sind mit Ernsthaftigkeit und Engagement bei der Sache.
Folgeveranstaltungen bis Ostern 2016
Insgesamt stellen sich freiwillig 230 Richter, Staatsanwälte und Rechtpfleger des Amtsgerichts München, des Landgerichts München I, des Oberlandesgerichts München, der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften München I und München II als Lehrkräfte zur Verfügung.
Bis Ostern werden 12 Veranstaltungen in großen Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber im Stadtgebiet von München abgehalten. Die Veranstaltungen sind in der Regel nicht presseöffentlich.
Am Mittwoch, dem 24. Februar 2016 ab 11.00 Uhr, wird in einer Unterkunft für Flüchtlinge in München in Anwesenheit des Staatsministers der Justiz, des Präsidenten des Amtsgerichts München und des Regierungspräsidenten von Oberbayern eine Veranstaltung stattfinden. Hierzu sind Pressevertreter herzlich eingeladen. Eine Einladung ergeht gesondert. Zu diesem Zeitpunkt liegen dann ausreichende Erfahrungswerte zu Akzeptanz und Erfolg des Unterrichts vor. Es wird ein erstes Resümee gezogen werden.
Der Unterricht soll unsere Rechts- und Werteordnung vermitteln und besteht aus vier Modulen:
Grundlegende Prinzipien und Werte der deutschen Rechtsordnung
Hier werden die freiheitliche Demokratie sowie die Freiheits- und Gleichheitsrechte erklärt. Die Bedeutung von Recht und Gesetz für ein friedliches und geordnetes Zusammenleben wird dargestellt.
Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts
Hier werden die rechtlichen Spielregeln erklärt, innerhalb derer die Bürger ihre Angelegenheiten grundsätzlich frei und eigenverantwortlich regeln können.
Ehe, Familie und Kindererziehung
Themen sind die Eheschließung, die daraus entstehenden Rechte und Pflichten, die Familienautonomie und das Wächteramt des Staates für die Kinder, die Ehescheidung und ihre unterhalts-, sorge- und umgangsrechtlichen Folgen sowie der Gewaltschutz.
Grundfragen des deutschen Strafrechts
In diesem Modul sollen das Strafmonopol des Staates und die Grundregeln der staatlichen Strafverfolgung sowie einige Straftatbestände (z.B. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Sexual-, Korruptions-, Eigentums- und Drogendelikte u.v.m.) vermittelt werden.
Die Veranstaltungen erstrecken sich über jeweils drei Stunden und werden mithilfe von Dolmetschern in Englisch, Französisch, Arabisch, Dari, Farsi oder Paschtu abgehalten, je nach Bedarf in der jeweiligen Unterkunft.
Nach Ostern wird die zweite Staffel des Rechtsbildungsunterrichts organisiert werden bereichert um die Erfahrungen aus den Unterrichtseinheiten, die derzeit gegeben werden!
Monika Andreß