Pressemitteilung 02 vom 09.01.17
Rasend vor Eifersucht
Am 29.06.2016 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 19-jährigen Messebauer wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.
Am 13.04.2016 befand sich der junge Mann gegen 20.15 Uhr in der gemeinsamen Wohnung mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin, einer Schülerin, in der Feldmochingerstraße in München. Die beiden haben ein gemeinsames Kind. Es kam zu einem eifersuchtsbedingten Streit. Vor den Augen des Kindes schubste er die Frau zu Boden und schrie, dass er sie umbringen wird. Die Frau rannte zum Fenster und versuchte, es zu öffnen. Sie schrie um Hilfe. Wieder stieß er sie zu Boden und drohte, sie umzubringen. Er geriet weiter in Rage und holte ein Messer mit einer circa 20 Zentimeter langen feststehenden Klinge aus der Küche und machte mehrfach Stichbewegungen in Richtung der Frau. Auf seine Vorwürfe hin beteuerte sie, dass sie nichts mit fremden Männern habe. Sie nahm das Baby auf den Arm und drückte es fest an sich. Dennoch hielt er ihr das Messer an den Hals und drohte, sie umzubringen. Schließlich gelang ihr mit dem Kind die Flucht aus der Wohnung. Ich weiß nicht, warum er so wütend war. Es kann sein, dass er eifersüchtig war. Ich war mit ihm zu dem Zeitpunkt 2,5 Jahre zusammen, meinte sie in der Verhandlung vor dem Gericht. Wir waren mal zusammen, mal nicht zusammen. Er ist der Vater meines Kindes. Er hat Kontaktverbot zu ihr. Er will scheinbar auch keinen Kontakt. Er bemüht sich nicht darum, die Auflagen vom Familiengericht zu machen. Kontakt hatten wir die letzte Zeit nicht mehr, so die Geschädigte weiter.
Zuvor war es bereits am 04.11.2015 zu zwei Auseinandersetzungen zwischen den beiden gekommen, wobei er sie auch zu Boden geworfen hatte, ihr ins Gesicht geschlagen hatte und sie gewürgt hatte.
Die Geschädigte erlitt bei den Vorfällen Schmerzen und blaue Flecken.
Das Gericht konnte Reifeverzögerungen bei dem jungen Mann nicht ausschließen und verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht. Es verhängte eine Jugendstrafe von 10 Monaten, da das Gericht davon ausgeht, dass bei den Taten und noch zum Zeitpunkt der Verhandlung beim Verurteilten schädlichen Neigungen vorlagen. Die Richterin geht von einer Neigung des Angeklagten (aus), sich nicht an Regeln und die Rechtsordnung zu halten und auch Gewalt ohne große Bedenken zur Verwirklichung eigener Vorstellungen einzusetzen, so das Urteil. Besonders strafschärfend wurde berücksichtigt, dass er in Anwesenheit des Kindes die Taten begangen hat.
Er bekam einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss zugunsten eines Vereins für die Beratung von Mädchen eine Geldauflage von 800 Euro zahlen.
Urteil des Amtsgerichts München vom 29.06.2016, Aktenzeichen 1026 Ls 458 Js 138316/15 jug
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß