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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 1 vom 02.01.17

Streit ums Kind eskaliert

Am 29.09.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen 20-jährigen Auszubildenden aus Karlsfeld bei München wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach Jugendstrafrecht zu einem Dauerarrest von einer Woche und einer Weisungsbetreuung von zwölf Monaten.

 

Der Angeklagte Azubi hat aus einer Beziehung mit der 16-jährigen Geschädigten den vier Monate alten gemeinsamen Sohn Emil (Name geändert).

Am 05.05.2016, dem Vatertag, wollte er gegen 10 Uhr sein Kind sehen, das bei der Mutter wohnt. Die Beziehung war bereits seit circa einem halben Jahr beendet. Er klingelte mehrfach an der Hauseingangstür der Mutter, die noch bei ihren Eltern in München wohnt. Ein unbekannter Bewohner ließ ihn schließlich ins Haus. Der Angeklagte trat dann mehrfach gegen die Wohnungstür der Geschädigten. Als sie die Tür kurz öffnete, drang er in die Wohnung ein. Die Geschädigte hatte das Kind auf dem Arm. Es entwickelte sich ein Streit. Der junge Mann beleidigte sie mit den Worten „Schlampe", „Hure" und „ehrlose Nutte". Er schlug ihr dann mit der Faust ins Gesicht, wodurch ihre linke Backe anschwoll. Er trat ihr in den Rücken, so dass sie den Säugling nicht mehr halten konnte. Das Kind fiel auf das Bett und wurde nicht verletzt. Er drohte der Geschädigten damit, sie umzubringen, sollte sie die Polizei rufen. Dennoch alarmierte sie die Polizei. Als die Polizeibeamten den jungen Mann aus der Wohnung bringen wollten, wehrte er sich dagegen und schlug um sich. Er konnte sich losreißen, rannte ins Treppenhaus und stürzte schließlich die Treppe hinunter. Er zog sich dabei Schürfwunden zu. Er wurde nach Aufnahme des Vorfalls in der Polizeiinspektion seinem Vater übergeben.

Seit dem Vorfall besteht kein Kontakt mehr zu Mutter und Kind.

Die zuständige Richterin verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht, „….da der Angeklagte in seiner Persönlichkeit und Lebensführung noch eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichsteht.“ Er lebt noch im Haus-halt der Eltern und hat bis jetzt die Gesellenprüfung als KFZ-Mechatroniker noch nicht bestanden.

Bei der Ahndung hat das Gericht berücksichtigt, dass er bei der Tat alkoholbedingt enthemmt war. „Zudem war er emotional aufgewühlt, weil der Tattag der Vatertag war und der Angeklagte -wie er selbst nachvollziehbar schilderte- wütend und frustriert war, dass er sein Kind nicht sollte sehen können“, so das Urteil. „Um dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass Gewalttätigkeiten gegen Mitmenschen und insbesondere gegenüber der Mutter des eigenen Kindes von der Rechtsordnung nicht geduldet werden können und konsequent verfolgt werden, wurde 1 Woche Dauerarrest verhängt“, so das Urteil weiter. Die Weisungsbetreuung sei angeordnet worden, um ihn in seiner weiteren Lebensplanung zu unterstützen.


Urteil des Amtsgerichts München vom 29.09.2016, 1034 Ds 468 Js 175084/16

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß