Pressemitteilung 34 vom 12.05.17
Strafe für Graffiti
Am 01.03.2017 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 26-jährigen Studenten aus Olching wegen acht Fällen der Sachbeschädigung in Mittäterschaft und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 20 Euro, also insgesamt 3.400 Euro.
In der Nacht vom 01.04.2016 trafen sich der Student und zwei seiner Freunde in der Nähe der Kreuzung Untersbergstraße/Landlstraße in München. Sie waren in einer Bar und konsumierten Alkohol. Gegen 02:00 Uhr brachen sie auf und brachten entlang ihres Weges fußballbezogene Schmierschriften an Häuserfassaden und Stromkästen der Herzogstandstraße und Deisenhofer Straße an. Die Schmierereien bestanden aus den Großbuchstaben TSV, ACAB und STRASSEN ABITUR MÜNCHEN GIESING.Es entstand ein Sachschaden von knapp 2.000 Euro. Der Angeklagte und seine Freunde waren homogen gekleidet; alle trugen dunkle Jeanshosen und eine dunkle Oberbekleidung.
Die drei wurden von einer Anwohnerin beobachtet, die die Polizei verständigte. Diese konnte den Angeklagten und seine Freunde stellen. Der Angeklagte hatte zwei Sprühdosen, zwei Filzstifte, einen Einweghandschuh und verschiedene TSV 1860 Aufkleber dabei. Im Anschluss daran wurde seine damalige Wohnung in der Kloppstockstraße durchsucht. Dorf fand die Polizei 30 Gramm Marihuana. In der Sitzung sagte er zu der Richterin: (Wir haben) dann im Freien in Alkohollaune an den Häuserwänden Schmierereien angebracht. ( ) Es bekam eine Eigendynamik. Wir hatten keine Route festgelegt ( ) Die Schäden sind weitgehend übertüncht, ich wurde bisher nicht wegen Schadensersatz belangt.
Der Student lebt jetzt seit Mai 2016 in Barcelona, wo er monatlich circa 100 Euro verdient mit legalen Graffitiauftragsarbeiten. Er studiert dort Grafikdesign.
Das Gericht hat bei der Strafhöhe seinen neuen Lebensweg positiv bewertet: Weiter zeigte er sich reuig und einsichtig und hat seinem Leben seit dem Vorfall eine neue Wendung gegeben.
Urteil des Amtsgerichts München vom 01.03.2017, Aktenzeichen 1117 Ds 370 Js 162918/16
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Monika Andreß