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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 54 vom 17.07.2017

Sinnloser Widerstand

Die zuständige Jugendrichterin am Amtsgericht München verurteilte am 31.10.16 einen 15-jährigen Azubi für Garten- und Landschaftsbau wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung sowie Beleidigung zu einer Woche Dauerarrest. Außerdem wies das Gericht den jungen Mann an, an die geschädigten Polizeibeamten einen zweiseitigen handschriftlichen Entschuldigungsbrief zu schreiben.

Am 29.10.2015 gegen 2 Uhr nachts kam es in der Schwanthalerstraße in München zu einem Polizeieinsatz wegen einer Sachbeschädigung. Zwei Polizeibeamte hatten beobachtet, wie der junge Mann gegen Mülltonnen trat, so dass diese auf die Straße fielen. Deshalb wurde der Azubi von der Polizei kontrolliert. Er weigerte sich, seine Identitätsdokumente vorzuzei-gen, so dass die Polizeibeamten ihn durchsuchen mussten, um ihn über-prüfen zu können. Gegen die Durchsuchung wehrte er sich und versuchte, sich aus den Griffen der Polizeibeamten zu winden. Dabei stieß er mit seinem linken Ellenbogen gezielt gegen den Kopf eines der beiden Polizeibeamten. Außerdem  trat er mit den Beinen nach den beiden. Die Polizisten konnten rechtzeitig den Angriffen ausweichen. Auch spuckte der junge Mann zweimal in Richtung eines der Polizeibeamten. Während des gesamten Polizeieinsatzes und auch noch auf der Polizeiwache beleidigte er insgesamt neun Polizeibeamte unter anderen mit folgenden Worten: „Hurensöhne, Wichser, scheiß Bullen, ihr Scheiß Bullen, ihr seid alle hässlich, fickt euch, fick deine hässliche Freundin, Koteletten-Depp“.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München sagte er wie folgt aus: „Ich kann mich nicht mehr gut erinnern, ich war stark alkoholisiert. Wir kamen aus der Bar und ich kann mich nicht mehr daran erinnern. Es tut mir extremst leid, wenn es so gewesen ist, aber ich weiß nicht, was da los war.

Ich weiß nur noch, dass wir aus der Bar raus sind, ich setzte mich hin, es ging mir nicht gut. Ich bin dann wieder in der Ausnüchterungszelle aufgewacht. Mehr weiß ich nicht.“

Der Auszubildende wurde überführt durch die Aussagen von mehreren Zeugen.

Bei der Höhe der Ahndung berücksichtigte das Gericht, dass er den Vorfall im Wesentlichen eingeräumt hat, infolge des Alkohols enthemmt war und sich mündlich bei den Polizeibeamten in der Verhandlung entschuldigt hat. Zu seinen Lasten wertete es, dass er bereits mehrfach wegen der gleichen Delikte aufgefallen ist.

Urteil des Amtsgerichts München vom 31.10.2016, Aktenzeichen 1011 Ds 451Js 127966/16 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß

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