Pressemitteilung 70 vom 11.09.2017
Geldbuße wegen Rotlichtverstoßes
Am 29.03.17 verurteilte die zuständige Verkehrsstrafrichterin am Amtsgericht München einen 29-jährigen Hotelfachmann wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit der Nichtbeachtung einer Rotlichtphase als Führer eines Kraftfahrzeugs zu einer Geldbuße von 90 €.
Der Hotelfachmann befuhr am 03.08.16 mit einem PKW Daimler die Weitlstraße in München. An der Kreuzung zur Schleißheimer Straße fuhr er über die Haltelinie und bog dann nach rechts in die Schleißheimer Straße ab, obwohl die Ampel zu diesem Zeitpunkt bereits Rotlicht anzeigte.
Die Richterin führt in ihrem Urteil aus: „Zu diesem Vorfall kam es, weil der Betroffene die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit nicht walten ließ und aus der zur Lichtzeichenanlage hinführenden Straße trotz vorausgegangener Gelblichtphase der Lichtzeichenanlage keine Bremsung unternahm, um vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen.“
Der Hotelfachmann wurde beobachtet von zwei Polizeibeamten, die mit dem Polizeifahrzeug an der Kreuzung standen. Einer der Beamten wurde in der Sitzung als Zeuge vernommen und gab an, dass „das Polizeifahrzeug zu diesem Zeitpunkt konkret zum Zweck der Fahndung von Verkehrsverstößen im Ampelbereich Weitlstraße/ Schleißheimer Straße abgestellt“ war. Sowohl er als auch sein Kollege hätten aus dem Polizeifahrzeug heraus eine klare und unverstellte Sicht auf die Ampel gehabt. „Der Zeuge schilderte vielmehr glaubhaft, dass er und sein Kollege sich gerade zum Zwecke der Überprüfung von Rotlichtverstößen in diese Seitengasse mit dem Polizeifahrzeug aufgestellt hatten und wiederholte mehrfach eindeutig und ohne jeden Zweifel, eine genaue Sicht auf die für den Betroffenen maßgebliche Lichtzeichenanlage gehabt zu haben“, so das Urteil.
Urteil des Amtsgerichts München vom 29.03.17, Aktenzeichen 912 OWi 439 Js 226501/16
Das Urteil ist rechtskräftig.
Monika Andreß