Pressemitteilung 87 vom 04.11.2019
Führerscheinprüfungsfreund
Der für einen Anderen angetretene Prüfungskandidat erhält eine hohe Geldstrafe
Am 27.08.2019 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München einen 33jährigen im Onlinemarketing selbständigen Kaufmann aus Bremen wegen Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen (sechs Nettomonatsgehälter) zu je 40 Euro, mithin 7.200 Euro.
Am 05.09.2018 gegen 10:45 Uhr wies sich der Verurteilte in den Räumlichkeiten des TÜV Süd in Garching bei München dem TÜV-Prüfer gegenüber mit einem Ausweisdokument eines Anderen aus, um die theoretische Führerscheinprüfung für diesen abzulegen. Der TÜV-Prüfer ließ den Verurteilten zur Prüfung zu, die dieser dann in auffällig kurzer Zeit mit drei von maximal zulässigen zehn Fehlerpunkten gut bestanden hatte.
Aufgrund im Vorfeld bekannt gewordener Unregelmäßigkeiten fanden im Rahmen der Prüfung polizeiliche Stichprobenkontrollen statt. Der Verurteilte war den Beamten bereits auf dem Weg zu den Prüfungsräumen verdächtig erschienen und wurde nach dem Verlassen der Prüfung kontrolliert. Der rechtmäßige Ausweisinhaber und eigentlich angemeldete Prüfling reagierte auf polizeilichen Anruf zunächst mit der Ausrede, seinen Geldbeutel samt Papieren gerade im Bus verloren zu haben. Schließlich gab der Verurteilte den Beamten gegenüber die Tat zu.
Auch im Rahmen der Hauptverhandlung räumte der anwaltlich unterstützte Verurteilte seine Tat ein und erklärte: „Ich kenne den (24jährigen Anderen) seit ca. 1 ½ Jahren. Wir haben uns immer wieder gegenseitig besucht. Vor der Tat war ich bei ihm. Er hat gelernt und war gestresst. Ich sagte, ich müsste sehen, ob ich das noch kann. Ich habe es probiert und es hat geklappt. Er hat mich dann halt dazu überredet. Das war unüberlegt; es tut mir leid. Ich hätte kein Geld dafür bekommen sollen; es war ein Freundschaftsdienst. Die 280 Euro, die ich bei der Festnahme bei mir hatte, war mein eigenes Geld. Ich habe das Geld nicht von ihm bekommen. Wir haben uns bei ein oder zwei Hochzeiten getroffen und so kamen wir miteinander ins Gespräch. Ich habe auch mal bei ihm übernachtet; er ist ein Freund von mir.“
Der als Zeuge vernommene Polizeibeamte meinte, dass der Verurteilte durchaus nervös und eben nicht besonders professionell gewirkt habe.
In seinem letzten Wort vor Urteilsverkündung erklärte der Verurteilte: „Mir tut die Sache leid. Ich bedanke mich bei den Polizisten; die waren immer fair zu mir. Alles andere tut mir leid.“
Die zuständige Strafrichterin berücksichtigte zugunsten des Verurteilten dessen vollumfängliches Geständnis auch bereits gegenüber der Polizei sowie den Umstand, dass die Tat schnell durch die bereits anwesende Polizei aufgeklärt werden konnte.
Zu Lasten des Verurteilten berücksichtigte sie die mehrfachen strafrechtlichen Vorbelastungen des Verurteilten, der wegen vor mehreren Jahren begangenen Wohnungseinbruchsdiebstahls und schweren Raubes zuletzt 2016 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2018 wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden war.Gegen den eigentlich zur Prüfung angemeldeten Anderen, der sich durch die Überlassung seines Ausweispapieres ebenfalls, aber erstmals strafbar gemacht hatte, erging in einem eigenen Verfahren Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen (zwei Monatsgehälter) zu je 40 Euro, mithin 2.400 Euro.
Urteil des Amtsgerichts München vom 27.08.2019, Aktenzeichen 813 Ds 255 Js 222231/18
Das Urteil ist rechtskräftig.
Klaus-Peter Jüngst