Elektronischer Rechtsverkehr
https://www.justiz.bayern.de/ejustice/
Formbedürftige
Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
· mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
· mittels De-Mail an ag-neu-ulm@egvp.de-mail.de
· über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente
Beachten Sie bitte:
Eine Einreichung von formbedürftigen Erklärungen per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht zulässig. Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Neu-Ulm nimmt am elektronischen Rechtsverkehr noch nicht teil.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit
der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz