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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Für bestimmte Anträge gegenüber Gerichten gibt es bundeseinheitliche Vordrucke, deren Verwendung teilweise zwingend ist.

Dies betrifft beispielsweise

- den Antrag auf Prozesskostenhilfe, § 117 Abs. 4 ZPO
- den Antrag auf Beratungshilfe, § 13 BerHG, § 1 Abs. 2 BerHVV
- den Verbraucherinsolvenzantrag, § 305 Abs. 5 Satz 2 InsO

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage des Justizportals des Bundes und der Länder

Weitere Informationen und Formulare sind hier eingestellt: