Bereitschaftsdienst
Richterlicher Bereitschaftsdienst in unaufschiebbaren Fällen
Für die Amtsgerichtsbezirke Nürnberg, Hersbruck, Schwabach und Neumarkt i. d. OPf. ist außerhalb der regulären Dienstzeiten beim Amtsgericht Nürnberg ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Dieser ist an dienstfreien Tagen zwischen 10.00 und 12.00 Uhr per Fax +49 (0) 911 321-2876 oder auch außerhalb dieser Zeiten in dringenden Fällen bis 21.00 Uhr über die Vermittlung der Justizbehörden Nürnberg erreichbar.
Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bereitschaftsdienst am Amtsgericht Nürnberg ist ab 01.01.2022 über ein gesondertes Bereitschaftsdienst EGVP des Amtsgerichts Nürnberg möglich. Nachrichten können über einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg aus einem besonderen elektronischen Postfach, DE-Mail oder über ein OZG-Nutzerkonto übermittelt werden.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz abrufbar.
Die Einreichung per einfacher E-Mail eröffnet keinen Zugang für Erklärungen in Rechtssachen.
Andere Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Amtsgerichts Nürnberg werden an dienstfreien Tagen nicht gesichtet.