Bürgerservice Justiz
Aufgaben und Zuständigkeit
Der Bürgerservice im Erdgeschoss des Amtsgerichts Regensburg steht Ihnen als Bürger als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Im Bürgerservice Justiz bearbeiten Rechtspfleger und Servicekräfte mündlich vorgebrachte rechtliche Anträge der Bürger aus den Bereichen:
- Aufnahme von mündlichen Anträgen in: Zivilsachen, Familiensachen, allgemeinen Vollstreckungssachen, Hinterlegungssachen, Grundbuchsachen
- Gewährung von Beratungshilfe (Rechtsantragstelle)
- Erteilung von Abschriften aus dem Handelsregister
- Einsicht in Zwangsversteigerungsgutachten
- Durchführung genehmigter Akteneinsichten
- Gewährung von Grundbucheinsicht
- Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch
- Barzahlungsstelle (Gerichtskasse)
Eine Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Besuch im Bürgerservice kann eine anwaltschaftliche Beratung nicht ersetzen!
Auch kann der Bürgerservice Justiz keine Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.
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Sprechzeiten:
- Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefon: 0941 / 2003-360
Telefax: 0941 / 2003-420
Aufgrund von Publikumsverkehr ist während der Sprechzeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen. Bitte rufen Sie bevorzugt außerhalb dieser Zeiten an. -
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Grundbuch - Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (pdf-Dokument)
Hinweis:
Für die Grundsteuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform ist kein (gebührenpflichtiger) Grundbuchauszug notwendig.
Die hierzu notwendige Angabe von Gemarkung/Flurnummer nebst Grundstücksgröße finden Sie unter anderem in Ihrer notariellen Erwerbsurkunde (Kaufvertrag, Überlassung, etc.). Darüber hinaus werden sich diese Informationen ab dem 01.07.2022 mittels eines von der Vermessungsverwaltung kostenfrei im Internet angebotenen Services selbst ermitteln lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://grundsteuer.bayern.de. - Grundbuch - Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (Online-Ausweis/BayernID erforderlich)
- Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) oder Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher) (Online-Ausweis/BayernID erforderlich)
- Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - Eklärung über die persönichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (externer Link)
- Beratungshilfe - Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
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Grundbuch - Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (pdf-Dokument)
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Rechtsantragstelle (Beratungshilfe)
Barzahlungsstelle (Gerichtskasse)
Wenn Sie anwaltschaftliche Hilfe in einem bereits laufenden Verfahren benötigen, ist ein formloser Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu stellen.
Das Aktenzeichen des laufenden Verfahrens ist zwingend mit anzugeben, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann.
Dem Antrag sind neben- der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (siehe unter der Rubrik Fromulare und Anträge (Vordrucke))
- auch Belege zu den finanziellen Verhältnissen zwingend beizufügen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide, Mietverträge, Kontoauszüge)
Das Staatsministerium bietet diverse Broschüren zu den einzelnen Rechtsgebieten (externer Link).