Menü

Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Behördeninformationen

Das Gericht ist auf mehrere Gebäude in Rosenheim sowie die Außenstelle in Bad Aibling verteilt. Näheres zu den einzelnen Gebäuden finden Sie auf der Startseite unter „Aufgaben“. Wissenswertes über das Gerichtsgebäude an der Bismarckstraße erfahren Sie außerdem unter dem Punkt „Historie des Gebäudes“.


Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Bismarckstraße 1 (Hauptgebäude - Straf-, Zivil- und Nachlassgericht, Sitz der Verwaltung):

Das Gebäude ist über einen Außenlift, oder einen barrierefreien Nebeneingang zugänglich. Ein öffentlicher Pkw-Stellplatz befindet sich in der Bismarckstraße.
An dem Außenlift, an den Treppenstufen zum Haupteingang und an der Tür zum Nebeneingang befindet sich jeweils eine Klingel. Das Gebäude verfügt über ein behinderten gerechtes WC im 1. Obergeschoss und ist über die Aufzugsanlage erreichbar.

Rathausstraße 32 (Familiengericht und Bürgerservice):

Das Gebäude ist über eine Rampe zugänglich. Ein ausgewiesener barrierefreier Parkplatz ist auf den am Gebäude befindlichen Parkflächen vorhanden. Ein behinderten gerechtes WC befindet sich im Erdgeschoss.

Kufsteiner Straße 32 (Betreuungsgericht und Grundbuchamt):

Das Gebäude ist über eine Rampe zugänglich. Zwei ausgewiesene barrierefreie Parkplätze sind auf den am Gebäude befindlichen Parkflächen vorhanden. Ein behinderten gerechtes WC befindet sich im 2. Obergeschoss und ist über die Aufzugsanlage erreichbar.

Am Hofberg 5, Bad Aibling (Vollstreckungs- und Insolvenzgericht):

Das Gebäude ist derzeit leider noch nicht barrierefrei erreichbar. Ein Pkw-Stellplatz ist noch nicht vorhanden. Es besteht aber eine Haltemöglichkeit auf den am Gebäude befindlichen Parkflächen. Ein behinderten gerechtes WC befindet sich im Erdgeschoss.


Besuch von Schulklassen

Besuch von Schulklassen

Grundsätzlich ist der Besuch von Schulklassen in allen öffentlichen Gerichtsverhandlungen möglich.
Tatsächlich eignen sich dafür nur öffentliche Hauptverhandlungen in Strafsachen, da Zivilverhandlungen in der Regel in für Besuchergruppen nicht geeigneten Sitzungssälen abgehalten werden.

Wenn Sie mit einer Schulklasse an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen möchten, teilen Sie uns Ihren Wunsch bitte mindestens drei Wochen vor dem angedachten Besuchstermin unter poststelle@ag-ro.bayern.de mit.

Wir werden Ihnen daraufhin detaillierte Informationen zukommen lassen und einen konkreten Ansprechpartner benennen.

Damit Sie sich auf den Besuch der Gerichtsverhandlung etwas vorbereiten können, bietet das Bayerische Staatsministerium der Justiz die folgenden Broschüren an:

Parkplätze

Parkplätze

Bei den Gebäuden in der Bismarckstraße 1 und in der Rathausstraße 32 sind keine Besucherparkplätze vorhanden.
Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkmöglichkeiten.

Am Gebäude Am Hofberg 5 in Bad Aibling steht ein Behindertenparkplatz zur Verfügung. Weitere Besucherparkplätze sind nicht vorhanden.
Bitte nutzen Sie auch hier die öffentlichen Parkmöglichkeiten.

richterliche Geschäftsverteilung

richterliche Geschäftsverteilung

Wickelmöglichkeit

Wickelmöglichkeit

Bismarckstraße 1 (Hauptgebäude - Straf-, Zivil- und Nachlassgericht, Sitz der Verwaltung):

Im Hauptgebäude in der Bismarckstraße 1 befindet sich je eine Wickelmöglichkeit im Altbau im 1. Stock auf der Behindertentoilette sowie im Anbau im Erdgeschoss auf der Damentoilette.

Rathausstraße 32 (Familiengericht und Bürgerservice):

Im Familiengericht befindet sich eine Wickelmöglichkeit auf der Herrentoilette im Erdgeschoss.


Weitere Informationen erhalten Sie unter 08031/8074 – 0.