Menü

Amtsgericht Schwandorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

elektronischer Rechtsverkehr und Onlineantragstellung

elektronischer Rechtsverkehr und eJustice

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Formbedürftige Erklärungen können auf dem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden


Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter

http://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/

abrufbar.


Allgemeine Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter

http://www.ejustice.bayern.de/


Anträge online stellen

In folgenden Fällen ist eine Onlineantragstellung über das BayernPortal möglich: 

  • Betreuungsanregung
  • Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks
  • Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) und Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher).

Für die Onlineantragstellung benötigen Sie zwingend ein BayernID-Konto (= digitales Bürgerkonto), damit das hohe Sicherheitsniveau eingehalten werden kann. Die Anmeldung kann mittels des neuen Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels erfolgen. Hierzu ist ein Kartenlesegerät bzw. Smartphone und die entsprechende AusweisApp2 erforderlich. 

Weitere Informationen zur BayernID finden Sie unter http://id.bayernportal.de/de/faq

Das BayernPortal und weitere Informationen dazu können Sie über folgenden Link  aufrufen http://www.bayernportal.de/