elektronischer Rechtsverkehr und Onlineantragstellung
elektronischer Rechtsverkehr und eJustice
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen
ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in
Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in
Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im
Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf dem sicheren Übermittlungsweg eingereicht
werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- mittels DE-Mail an ag-schwandorf@egvp.de-mail.de
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente, hier zum Link Formularserver
Weiterführende Informationen zum elektronischen
Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf
der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter
http://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/
abrufbar.
Allgemeine Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden
Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter
http://www.ejustice.bayern.de/
Anträge online stellen
In folgenden Fällen ist eine Onlineantragstellung über das BayernPortal möglich:
- Betreuungsanregung
- Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks
- Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) und Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher).
Für die Onlineantragstellung benötigen Sie zwingend ein BayernID-Konto (= digitales Bürgerkonto), damit das hohe Sicherheitsniveau eingehalten werden kann. Die Anmeldung kann mittels des neuen Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels erfolgen. Hierzu ist ein Kartenlesegerät bzw. Smartphone und die entsprechende AusweisApp2 erforderlich.
Weitere Informationen zur BayernID finden Sie unter http://id.bayernportal.de/de/faq
Das BayernPortal und weitere Informationen dazu können Sie über folgenden Link aufrufen http://www.bayernportal.de/