Gerichtsvollzieher
Amtsgericht Schweinfurt
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Rüfferstraße 1
97421 Schweinfurt (Hausanschrift)
Telefon: 09721 / 542-116
Sprechzeiten:
Montag-Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Gerichtsvollzieherauftrag
Die Gerichtsvollzieher sind zuständig zur Vollstreckung aus sog. Vollstreckungstiteln (§§ 724, 725 ZPO, dies sind u.a. Vollstreckungsbescheide oder vollstreckbare Ausfertigungen von Gerichtsurteilen, Vergleichen oder Notarurkunden, vgl. hierzu §§ 704, 794 ZPO) und für Zustellungen im Parteibetrieb, § 192 ZPO.
Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Grund eines entsprechenden Auftrages des Gläubigers tätig. Das Auftragsschreiben mit den Vollstreckungsunterlagen ist der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die sich im Amtsgerichtsgebäude befindet, zuzuleiten.
Die Übermittlung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt dann von dort aus.
Aufträge können auch direkt dem zuständigen Gerichtsvollzieher, ohne Einschaltung der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, zugeleitet werden.
In der Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher in Bayern finden Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Den Vordruck für den Gerichtsvollzieherauftrag finden Sie hier.