Kontakt
Klassische Kontaktmöglichkeiten
Hausanschrift:
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstraße 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift:
Amtsgericht Schweinfurt
Postfach 4040
97420 Schweinfurt
Telefon: 09721 / 542-0
Telefax: 09621 / 962414367
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren oder hier.
E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de
Für direkten Kontakt mit der jeweiligen Abteilung siehe hier.
Hinweis:
Die angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Elektronischer Rechtsverkehr (eRV)
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet. Seit dem 19.02.2024 nimmt das Grundbuchamt Schweinfurt am elektronischen Rechtsverkehr teil. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass das Grundbuchamt über eine eigene Safe_ID verfügt.
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs (beA, beN, beBPo, eBO)
- über Mein Justizpostfach MJP (https://ebo.bund.de/#/)
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente, wenn Sie über eine BayernID mit Ausweislegitimation verfügen.
Eine Einreichung von Anträgen für den Bereitschaftsdienst an Wochenenden oder dienstfreien Tagen ist elektronisch allerdings nicht möglich.
Auch Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit auch weiterhin nicht rechtswirksam möglich.
Weiterhin können Sie
über das BayernPortal mit dem Gericht sicher
elektronisch kommunizieren und beispielsweise Anträge stellen, Unterlagen
einreichen oder Anfragen stellen. Weiter sind dort auch bestimmte Online-Verfahren nutzbar. Die hierfür notwendigen technischen
Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen im
BayernPortal.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Generelle Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen dieser Sprech- und Öffnungszeiten nur auf unserer Startseite bekanntgegeben werden.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist selbstverständlich verboten.