Grundbuchamt
Zuständigkeit
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts (=Landkreis und Stadt Würzburg) gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.
Weitere Informationen zum Grundbuch finden Sie auf
der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
https://www.justiz.bayern.de/service/juristisches-lexikon/#jump_0_102
Grundbucheinsicht/-abschriften
Wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann, erhält Einsicht in das Grundbuch. Einsichtberechtigt ist stets der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z. B. als Gläuber durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kaufinteressent durch Vorlage einer Eigentümervollmacht.
Grundbuchauszüge/Grundbuchabschriften können wie folgt beantragt werden:
- persönlich im Bürgerservice des Amtsgerichts, unter Vorlage des
Personalausweises oder Reisepasses oder
- schriftlich mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder
- elektronisch über das Online-Verfahren
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung per E-Mail nicht möglich ist.
Besonderer Hinweis:
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das dort fällige Bearbeitungsentgelt ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.
Einen Vordruck und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
https://www.justiz.bayern.de/service/juristisches-lexikon/#jump_0_102
Erreichbarkeit
Amtsgericht Würzburg
Grundbuchamt Bürgerservice
Ottostraße 5
97070 Würzburg
Telefon: 0931 / 381 2022 Telefon: 0931 / 381 2043
Telefax: 09621 / 96241 3847 Telefax: 09621 / 96241 3256
E-Mail: poststelle.gba@ag-wue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.