Zivilverfahren
Es sind der 1. und 2. Zivilsenat,
Schleißheimer Straße 141, 80797 München,
bayernweit örtlich zuständig für insbesondere
- Entscheidungen über Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht (§ 8 EGGVG)
- Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach §§ 36 ZPO, 9 EGZPO
- Anfechtung von Justizverwaltungsakten, soweit nicht Strafrecht oder Vollzug betroffen
- Verhandlung und Entscheidung von Musterfeststellungsverfahren
- Musterverfahren in Kapitalanlagesachen
- Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten
Es ist der 3. Zivilsenat,
Nymphenburger Straße 16, 80335 München,
bayernweit örtlich zuständig für
Entscheidungen über die Rechtsbeschwerden nach Art. 99 Abs. 2 PAG.
Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.