Pressemitteilung 9 vom 13.12.16
ZCB ermittelt international wegen Vorkassebetrug
Dank der hervorragenden Zusammenarbeit der rumänischen Staatsanwaltschaft und der rumänischen Polizeibehörden mit den Ermittlern der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und des Polizeipräsidiums München konnten am 15. November 2016 in Rumänien mehrere Mitglieder einer Betrügerbande festgenommen werden, die durch sog. Vorkassebetrug einen Schaden von rund 4,5 Millionen Euro verursacht haben sollen.
Die nunmehr festgenommenen Beschuldigten stehen im Verdacht, in über 1.000 Fällen durch betrügerische Angebote auf Verkaufsplattformen im Internet Kunden zur Kaufpreiszahlung per Vorkasse veranlasst zu haben, ohne dann die versprochenen Waren zu liefern. Die arglosen Tatopfer fanden die Täter in ganz Europa, 150 Anzeigen aus Bayern liegen derzeit bei der ZCB vor. Bei den nun durchgeführten Durchsuchungen in Rumänien wurden nicht nur zahlreiche Beweismittel aufgefunden, sondern auch Vermögenswerte der Täter von rund 500.000 sichergestellt.
Die Durchsuchungen und Festnahmen in Anwesenheit eines Staatsanwaltes der ZCB erfolgten im Rahmen einer deutsch-rumänischen gemeinsamen Ermittlungsgruppe (Joint Investigation Team JIT). Zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen, die ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erforderlich machen, können zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine gemeinsame Ermittlungsgruppe bilden. Sie stellen eine besondere Form der justiziellen Zusammenarbeit dar, die allen Beteiligten den gemeinsamen Zugang zu gewonnenen Erkenntnissen erlaubt. Die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten legen zu diesem Zweck in einer Vereinbarung die Modalitäten für die gemeinsame Ermittlungsarbeit fest.
Einkäufern im Internet ist zu empfehlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie erstmals bei einem zuvor unbekannten Anbieter im Internet bestellen, auch wenn dieser sich einer renommierten Verkaufsplattform bedient. Besondere Vorsicht ist insbesondere dann angebracht, wenn als einzige Zahlungsmöglichkeit Vorkasse durch Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung angeboten wird und andere übliche Zahlungswege fehlen. Häufig erfolgt diese Beschränkung auf Vorkasse erst unmittelbar bei Abschluss des Bestellvorgangs. In diesen Fällen sollten weitere Recherchen im Internet über den Anbieter durchgeführt werden. Wenn dabei keinerlei (positive) Erfahrungsberichte und Bewertungen aufzufinden sind, sollte man sich gut überlegen, ob wirklich Vorkasse geleistet wird. Auch eine telefonische Erreichbarkeit ist im Übrigen noch keine Garantie dafür, dass man es mit einem redlichen Händler zu tun hat. Dank professioneller Sekretariatsdienstleister können auch Kriminelle einen regulären Geschäftsbetrieb ohne größere Probleme vortäuschen.
Wie bei allen Straftaten im Internet gilt auch hier, dass eine erfolgreiche Überführung der Täter voraussetzt, dass sich Geschädigte, die einem solchen Betrug zum Opfer gefallen sind, schnell zur Strafanzeige entschließen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wichtige Beweismittel verloren gehen. Hilfreich ist es dabei, wenn der gesamte E-Mail-Verkehr mit dem vermeintlichen Verkäufer vollständig vorgelegt werden kann.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.