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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 26 vom 06.12.2019

Anklage gegen Würzburger Logopäden wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern hat am 20.11.2019 Anklage gegen einen 37-jährigen Logopäden aus Würzburg unter anderem wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben.

Nach umfangreichen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und einer Sonderkommission der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg liegen dem Angeschuldigten, der sich seit dem 21. März 2019 in Untersuchungshaft befindet, unter anderem 66 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Last. Das Gesetz sieht hierfür jeweils Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahre vor.

Der weitgehend geständige Angeschuldigte soll seit dem Jahr 2012 bis März 2019 insgesamt sieben Jungen jeweils im Alter von bis zu sechs Jahren auf unterschiedliche Art und Weise sexuell missbraucht haben. Bei den betroffenen Kindern lagen zum Teil hochgradige körperliche und/oder geistige Behinderungen oder Entwicklungsstörungen vor. Die Taten sollen sich in den Praxisräumen des Angeschuldigten und in zwei Würzburger Kindertagesstätten, vom dortigen Personal unbemerkt, ereignet haben. Von den Missbrauchstaten wurde eine Vielzahl von Bild- und Videodateien gefertigt, die der Angeschuldigte zum Teil in einschlägige Foren im sogenannten “Darknet“, einem besonders abgeschotteten Teil des Internets hochgeladen haben soll. Auf den am 20.03.2019 bei einer Durchsuchung der Wohnung und der Praxisräume des Angeschuldigten sichergestellten Geräten und Datenträgern wurden zudem über 22.000 kinderpornografische Bild- und Videodateien festgestellt.
 
Die Anklage wurde wegen des Alters der Tatopfer zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Würzburg erhoben, die nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat. In einer Hauptverhandlung wird dann auch zu prüfen sein, ob gegen den Angeschuldigten die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.


Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.