Pressemitteilung Nr. 4/2025 vom 05.03.2025
Anklageerhebung wegen mutmaßlicher Phishing-Taten zum Nachteil zahlreicher Bankkunden
Bamberg/Nürnberg/Berlin. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 21-Jährigen aus Berlin erhoben. Dem Mann werden zahlreiche Phishing-Taten zum Nachteil von Kunden mehrerer Banken vorgeworfen.
Nach umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit dem Kriminalfachdezernat 5 Nürnberg hat die Zentralstelle Cybercrime nun Anklage u. a. wegen 149 Fällen des gewerbsmäßigen Computerbetrugs gegen einen 21-jährigen Mann aus Berlin zum Landgericht Bamberg erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich ab Januar 2022 zunächst in großem Stil von Dritten ausgespähte Zugangsdaten zum Online-Banking zahlreicher Sparkassen-Kunden, aber auch von Kunden anderer Banken, im gesamten Bundesgebiet verschafft zu haben. Anschließend soll er in der Mehrheit der Fälle allein oder mit bislang nur teilweise ermittelten Mittätern die Geschädigten dazu gebracht haben, ihm einen Registrierungslink zur Neuinstallation des Push-TAN-Verfahrens zu übermitteln. Dazu wurden entweder SMS an die Geschädigten versandt, durch die diese auf Phishing-Seiten gelockt wurden, oder aber die Geschädigten wurden im Rahmen von Telefonaten zur Weitergabe der Push-TAN-Informationen gebracht.
Den so erlangten Vollzugriff auf das Online-Banking der Geschädigten soll der Angeschuldigte überwiegend zur Einrichtung sog. virtueller Debitkarten auf von ihm kontrollierten Smartphones genutzt haben. Mit diesen soll er dann an NFC-fähigen Geldautomaten Bargeld abgehoben oder in verschiedenen Supermärkten und Tankstellen Einkäufe getätigt haben. Insgesamt soll er sich auf diese Weise bis zu seiner Festnahme Bargeld und Waren im Gesamtwert von knapp 550.000 EUR verschafft haben. In weiteren 45 Fällen sollen entsprechende Bemühungen des Angeschuldigten fehlgeschlagen sein. Zudem soll der Angeschuldigte die Zugangsdaten zu weiteren 122 Online-Banking-Accounts für die spätere Nutzung bereitgehalten haben, die er zuvor über ein eigenes Phishing-Panel ausgespäht hatte.
Der Angeschuldigte wurde am 07.03.2024 in Berlin festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Im Hinblick auf das Alter des Angeschuldigten zu den mutmaßlichen Tatzeiten wurde Anklage zur Jugendkammer erhoben. Das Landgericht Bamberg, das nun über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden muss, ist örtlich zuständig, da auch Kontoinhaber aus der Region geschädigt worden sein sollen.
Bei Erwachsenen sieht das Gesetz für jeden Fall des gewerbsmäßigen Computerbetrugs eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.