Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft
Örtliche Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg:
Zuständigkeitsbereich
Der Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg umfasst den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg und damit die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz und Teile von Niederbayern mit 497 Gemeinden, 16 Landkreisen, 9 kreisfreien Städten mit insgesamt über drei Millionen Einwohnern.
Dem Generalstaatsanwalt in Nürnberg obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die fünf Staatsanwaltschaften seines Bezirks.
Im Rahmen der Personalaufsicht ist er für Personalangelegenheiten und die Bemessung des Personalbedarfs der Staatsanwaltschaften des Bezirks zuständig. Die Fachaufsicht betrifft die fachliche Prüfung und Beobachtung der Arbeit der Staatsanwaltschaften und Entscheidung über Beschwerden.
Zum Bezirk gehören die Staatsanwaltschaften in
Amberg
Regierungsstraße 8 - 10, 92224 Amberg
Tel.: 09621 / 370-0 Fax: 09621 / 12076
Ansbach
Promenade 4, 91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 58-0 Fax: 0981 / 58-265
Nürnberg
Fürther Straße 112, 90429 Nürnberg
Tel: 0911 / 321-01 Fax: 0911 / 321-2466
Regensburg
Kumpfmühler Straße 4, 93047 Regensburg
Tel.: 0941 / 2003-0 Fax: 0941 / 2003-233
Weiden
Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.
Tel.: 0961 / 3000-0 Fax: 0961 / 3000-278