Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)
Jährlich entstehen dem Gesundheitssystem durch systematischen Abrechnungsbetrug und Korruption Einzelner Schäden in Milliardenhöhe. Zur Verfolgung solcher Straftaten wurde zum 15. September 2020 die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) eingerichtet und bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt.
Die ZKG ist zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.
Die Zuständigkeit der
ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Sie umfasst das gesamte
Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die
Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.
Die ZKG dient außerdem als zentrale Ansprechstelle und wirkt bei regionalen und
überregionalen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Justiz und der Polizei mit.
Die Zentralstelle besteht derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt, sieben Oberstaatsanwälten, fünf Staatsanwälten als Gruppenleitern sowie zwei
Staatsanwälten, welche sich ausschließlich mit der Bekämpfung von Betrug und
Korruption im Gesundheitswesen befassen.
Anonymes Hinweisgebersystem
Seit dem 01. Oktober 2021 haben Sie die Möglichkeit in Bayern begangene Vermögensstraftaten zu Lasten des Gesundheitswesens unter folgendem Link direkt an die ZKG zu melden:
Nähere Informationen zum Hinweisgebersystem der ZKG finden Sie hier.