Bewährungshilfe
Das Gericht kann einen Verurteilten für die gesamte Dauer oder auch nur für einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellen, wenn dies angezeigt ist, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.
Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Zusagen. Er berichtet über die Lebensführung des Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen und Zusagen teilt er dem Gericht mit.
Der Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt. Seine Tätigkeit führt er haupt- oder ehrenamtlich aus.
Bewährungshilfe beim Landgericht Ansbach
Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Ansbach umfasst die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen. Das LG Ansbach hat den flächenmäßig größten Bezirk in Bayern. Deshalb hat die Bewährungshilfe Dienststellen sowohl in Ansbach wie auch in Weißenburg i.Bay.
Erreichbarkeit der Bewährungshilfe in Ansbach
Büroräume der Bewährungshelfer beim Landgericht Ansbach befinden sich etwa 150 m vom Hauptgebäude entfernt.
Karlstr. 4
91522 Ansbach (Hausanschrift)
Telefon: 0981 / 58-186
Telefax: 0981 / 58-187
E-Mail: Bewaehrungshilfe@lg-an.bayern.de
Erreichbarkeit der Bewährungshilfe in Weißenburg i.Bay.
Amtsgericht Weißenburg
Niederhofener Str. 9
91781 Weißenburg (Hausanschrift)
Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09141 / 996-650
E-Mail: Bewaehrungshilfe@lg-an.bayern.de