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Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 10 vom 30.12.13

Urteil im Prozess um den versuchten Totschlag eines 48 Jahre alten Schreiners rechtskräftig


Mit Beschluss vom 17.12.2013 (Az. 1 StR 569/13) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, weil, wie der Bundesgerichtshof ausführt, die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

Zum Hintergrund: Mit Urteil des Schwurgerichts des Landgerichts Ansbach vom 10.5.2013 wurde der Angeklagte nach 12 Verhandlungstagen wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt, nachdem er bereits seit dem Tattag, dem 25.5.2012, in Untersuchungshaft gesessen hatte. Die Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Der Schreiner hatte im Hausflur der ehemaligen Ehewohnung nach einer Auseinandersetzung seine getrennt lebenden Ehefrau gewürgt und deren ihr zur Hilfe geeilten Freund mit zwei Beilschlägen auf den Kopf verletzt.