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Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 04.02.13

Fortsetzung im Prozess um den versuchten Totschlag eines 48 Jahre alten Schreiners

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die Ablehnungskammer den Antrag der Verteidigung vom 30.1.2013, mit dem die Richter und Schöffinnen des Schwurgerichts wegen des Anscheins der Befangenheit abgelehnt wurden, als unbegründet zurückgewiesen.

Die Ablehnungskammer sah in der Begründung des Schwurgerichts, mit der die Beauftragung eines anderen Sachverständigen zur Analyse der Blutspuren abgelehnt wurde, keinen Anlass für den Angeklagten, an der Unparteilichkeit des Gerichts zu zweifeln. Das Schwurgericht habe – auch aus Sicht des Angeklagten – in nachvollziehbarer Weise begründet, warum auch ein neuer Sachverständiger aus den Blutspuren keine weiteren Erkenntnisse zum Tatablauf bis zum Eintritt der Verletzungen beim Geschädigten gewinnen kann.

Das Schwurgericht hatte dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Blutspuren erst nach dem Tatgeschehen entstanden sind, so dass diese keinen Aufschluss über das Geschehen zuvor erbringen können.

Vor diesem Hintergrund könne ein verständiger Angeklagter nicht davon ausgehen, dem Gericht sei nicht an der sachgerechten Aufklärung des Sachverhalts gelegen.

Das Verfahren wird daher in der bisherigen Gerichtsbesetzung am Mittwoch, dem 13. Februar 2013, um 17:00 Uhr fortgesetzt. Als weitere Termine sind Donnerstag, 21. Februar 2013, 15:00 Uhr, und Dienstag, 12. März 2013, 9:30 Uhr, angesetzt.