Pressemitteilung 4 vom 27.03.13
Fortsetzung im Prozess um den versuchten Totschlag eines 48 Jahre alten Schreiners
Die Ablehnungskammer hat mit Beschluss vom 19.3.2013 den Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen die Richter des Schwurgerichts als unbegründet zurückgewiesen.
Als weitere Verhandlungstermine sind angesetzt Dienstag, 2.4.2013, 10:30 Uhr, und Dienstag, 23.4.2013, 9:30 Uhr. Zum Verhandlungstermin am 23.4.2013 sind ein Sachverständiger und vier Zeugen geladen.