Pressemitteilung 1 vom 19.03.15
Mordprozess am Landgericht Ansbach im Fall der Gunzenhausener Bahnleiche beginnt am 13. April 2015
Die 1. Große Jugendkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Ansbach vom 27.11.2014 gegen drei Angeklagte, von denen einem mit der Anklage vorgeworfen wird, am 17.6.2014 einen 54 Jahre alten Mitbewohner einer Obdachlosenunterkunft in Gunzenhausen, der tot auf den Bahngleisen nahe des Gunzenhausener Bahnhofs aufgefunden worden ist, umgebracht zu haben, zur Hauptverhandlung zugelassen mit der Maßgabe, dass der Angeklagte nicht nur wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt des Totschlags, sondern nach Aktenlage auch des Mordes, begangen, um eine andere Straftat zu verdecken, verdächtig ist. Die übrigen Anklagevorwürfe hat die Jugendkammer wie angeklagt zugelassen.
Der Vorsitzende der Jugendkammer hat zunächst 7 Verhandlungstage angesetzt. Die Verhandlungen finden jeweils im Sitzungssaal 1.72 (1. Stock) statt und beginnen an folgenden Tagen jeweils um 9:00 Uhr:
Montag, 13. April 2015
Dienstag, 14. April 2015
Mittwoch, 15. April 2015
Montag, 20. April 2015
Mittwoch, 22. April 2015
Mittwoch, 29. April 2015
Mittwoch, 13. Mai 2015
Es sind vorerst 21 Zeugen und 3 Sachverständige geladen.
Die Zuständigkeit der Jugendkammer ergibt sich daraus, dass eine der Angeklagten zum Tatzeitpunkt Jugendliche war. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Nach derzeitigem Stand ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zu erwarten.
Ton- und Bildaufnahmen dürfen jeweils bis zum Beginn der Verhandlung gemacht werden. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.