Pressemitteilung 11 vom 28.08.15
Hauptverhandlung im Verfahren um tödliche Messerstiche im Jobcenter in Rothenburg o.d.T. beginnt am 19.10.2015
Das Schwurgericht des Landgerichts Ansbach hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Ansbach vom 7.5.2015, mit der einem 28 Jahre alten Mann Mord an einem Psychologen im Jobcenter Rothenburg o.d.T. am 3.12.2014 vorgeworfen wird, zur Hauptverhandlung zugelassen und antragsgemäß das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht eröffnet.
Der Vorsitzende des Schwurgerichts hat gleichzeitig 3 Verhandlungstage zur Hauptverhandlung angesetzt. Die Verhandlungen finden jeweils im Sitzungssaal 1.72 (1. Stock) statt und beginnen an folgenden Tagen jeweils um 9:30 Uhr:
Montag, 19. Oktober 2015
Donnerstag, 22. Oktober 2015
Mittwoch, 28. Oktober 2015
Es sind vorerst 21 Zeugen und 3 Sachverständige geladen.
Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Nach derzeitigem Stand ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zu erwarten.
Ton- und Bildaufnahmen dürfen jeweils bis zum Beginn der Verhandlung gemacht werden. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.