Pressemitteilung 15 vom 18.12.15
Hauptverhandlung im Verfahren um tödliches Geschehen auf der Bechhofener Kirchweih beginnt am 25.1.2016
Das Schwurgericht des Landgerichts Ansbach hat mit Beschluss vom 30.11.2015 die Anklage der Staatsanwaltschaft Ansbach vom 1.10.2015, mit der einem 23 Jahre alten Mann Körperverletzung mit Todesfolge an einem 65 Jahre alten Bechhofener Bürger während der diesjährigen Kirchweih am 25.7.2015 vorgeworfen wird, zur Hauptverhandlung zugelassen und antragsgemäß das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht eröffnet.
Der Vorsitzende des Schwurgerichts hat gleichzeitig 2 Verhandlungstage zur Hauptverhandlung angesetzt. Die Verhandlungen finden jeweils im Sitzungssaal 1.72 (1. Stock) an folgenden Terminen statt:
Montag, 25. Januar 2016, 13:30 Uhr
Mittwoch, 3. Februar 2016, 9:30 Uhr
Da dem Schwurgericht die Expertise des von der Staatsanwaltschaft beauftragten rechtsmedizinischen Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausreichte, hat das Schwurgericht selbst ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten und den medizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Auftrag gegeben.
Neben 20 Zeugen sind daher zu der Verhandlung 2 Sachverständige geladen.
Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Nach derzeitigem Stand ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zu erwarten.
Ton- und Bildaufnahmen dürfen jeweils bis zum Beginn der Verhandlung gemacht werden. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.