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Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 16 vom 31.12.15

Jahresbilanz der Strafabteilung des Landgerichts Ansbach

Die erstinstanzlichen Strafkammern des Landgerichts Ansbach (Große Strafkammer, Schwurgericht, Große Jugendkammer) haben im zurückliegenden Jahr 55 Verfahren erledigt bei 48 Neueingängen. Die Berufungskammern (Kleine Strafkammer, Jugendkammer) konnten 107 Verfahren abschließen bei einer verhältnismäßig hohen Zahl von 140 Neueingängen. Die Beschwerdekammer hat über 122 Beschwerden bei einer gleich hohen Anzahl von Neueingängen entschieden. Bei der Strafvollstreckungskammer gingen 402 zu bearbeitende Anträge von Staatsanwaltschaften und Verurteilten und damit knapp 10 % mehr als im Vorjahr ein.


Die 48 eingegangenen erstinstanzlichen Verfahren liegen leicht über dem 5-Jahres-Mittel der Jahre 2010 bis 2014 mit durchschnittlich 40 Verfahren. Die Zahl der – überwiegend in der 2. Jahreshälfte – eingegangenen Berufungsverfahren liegt mit 140 deutlich über dem 5-Jahres-Mittel von 110 Verfahren. Aufgrund dessen hat die Berufungskammer bereits Verhandlungstermine bis Mitte des Jahres 2016 anberaumt. Eine konkrete Erklärung für die gestiegenen Zahlen lässt sich nicht ausmachen, da sich die Verfahren relativ gleichmäßig auf Jugend- und Erwachsenensachen sowie auf die Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg i.Bay. und die Berufungsführer (Angeklagter oder Staatsanwaltschaft) verteilen. Auch die Zahl der eingegangenen Anklagen an das Schwurgericht liegt mit 5 über dem 5-Jahres-Mittel von rund 3 Verfahren.

Von den erledigten erstinstanzlichen Verfahren betrafen 13 Betäubungsmitteldelikte, 12 Eigentumsdelikte, vornehmlich Raub, 10 Sexualdelikte, 8 Körperverletzungsdelikte, 7 Brandstiftungsdelikte, 4 Tötungs- bzw. versuchte Tötungsdelikte und 1 einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Gegenstand der Berufungsverfahren waren überwiegend Diebstahls-, Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikte.

Die Verfahren der Strafvollstreckungskammer betreffen in erster Linie Entscheidungen zur Fortdauer der Unterbringung in der Entziehungsanstalt oder im psychiatrischen Krankenhaus im Bezirksklinikum Ansbach, zu einem geringeren Teil Anträge zur Aussetzung von Reststrafen in der Justizvollzugsanstalt Ansbach inhaftierter Gefangener. Daneben obliegt der Strafvollstreckungskammer die Bewährungsüberwachung der aus der Entziehungsanstalt oder dem psychiatrischen Krankenhaus sowie der JVA Ansbach entlassenen Verurteilten und die in diesem Zusammenhang anfallenden Entscheidungen wie z.B. der Widerruf der Bewährung oder die Verlängerung der Bewährungszeit.