Pressemitteilung 5 vom 19.05.15
Prozess um die Gunzenhausener Bahnleiche wird am 3. Juni 2015 fortgesetzt
Die Verhandlung im Verfahren um die Gunzenhausener Bahnleiche wird entgegen der bisherigen Planung nicht morgen, 20.5.2015, sondern erst am 3. Juni 2015, 9:00 Uhr, fortgesetzt. Die Verhandlung am 20.5.2015 entfällt.
Grund hierfür ist, dass der psychiatrische Sachverständige zur Begutachtung des Hauptangeklagten auf seine Schuldfähigkeit die vorherige Durchführung einer testpsychologischen Zusatzbegutachtung für erforderlich erachtet hat. Diese wird nun im Bezirksklinikum Ansbach bis zum 3. Juni erstellt.