Pressemitteilung 7 vom 04.07.15
Verhandlung wegen Brandlegung in Dietenhofen am Landgericht Ansbach am 3. August 2015
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Ansbach hat die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Ansbach vom 31.3.2015, mit der einem 58 Jahre alten Mann eine Brandstiftung mit fahrlässiger Gefährdung von Personen am 21.10.2014 in Dietenhofen zur Last gelegt wird, zur Hauptverhandlung zugelassen und antragsgemäß das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten eröffnet. Gleichzeitig hat der Vorsitzende der Strafkammer Termin zur Hauptverhandlung auf den 3. August 2015, 9:30 Uhr, bestimmt.
Zu dem Prozess sind 11 Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Verhandlung im Sicherungsverfahren beantragt, weil sie von der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten welche ein Strafverfahren ausschließt ausgeht und dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebt.