Pressemitteilung 3 vom 11.10.2017
Urteil im Verfahren um versuchten Mord an Bundespolizisten im April 2016 rechtskräftig
Die Große Jugendkammer des Landgerichts Ansbach hat mit Urteil vom 30.06.2017 einen zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alten Mann wegen versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an einem Bundespolizisten am Bahnhof in Ansbach im April 2016 zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig, da der Verurteilte die Revision zurückgenommen hat.