Pressemitteilung 7/2018 vom 17.07.2018
Termine für Prozess um versuchten Schwangerschaftsabbruch
Der Vorsitzende der Berufungskammer am Landgericht Ansbach hat im Prozess um einen versuchten Schwangerschaftsabbruch zwei Termine zur Hauptverhandlung bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Sommer 2016 seiner damaligen Lebensgefährtin, die zu diesem Zeitpunkt von ihm schwanger war, ohne deren Wissen ein Abtreibungsmedikament verabreicht zu haben. Die Frau soll daraufhin Wehen bekommen und sich in ärztliche Behandlung begeben haben. Sie brachte jedoch wenig später ein gesundes Kind zur Welt.
Das Amtsgericht Ansbach sah den Sachverhalt als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten am 20.02.2018 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Schwangerschaftsabbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Termine zur Hauptverhandlung wurden bestimmt auf:
Donnerstag, den 02.08.2018 um 13:00 Uhr, Sitzungssaal 0.72.
Donnerstag, den 09.08.2018 um 13:00 Uhr, Sitzungssaal 0.72.
Neben drei Zeugen ist zu den Verhandlungen auch ein rechtsmedizinischer Sachverständiger geladen. Ton- und Bildaufnahmen dürfen jeweils bis zum Beginn der Verhandlung gemacht werden.