Pressemitteilung 8/2018 vom 31.07.2018
Prozess um versuchten Schwangerschaftsabbruch
In dem Prozess um versuchten Schwangerschaftsabbruch haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufungen zurück genommen. Die Hauptverhandlungstermine am 02.08.2018 und am 09.08.2018 wurden aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, im Sommer 2016 seiner da-maligen Lebensgefährtin, die zu diesem Zeitpunkt von ihm schwanger war, ohne deren Wissen ein Abtreibungsmedikament verabreicht zu haben. Die Frau soll daraufhin Wehen bekommen und sich in ärztliche Behandlung begeben haben. Sie brachte jedoch wenig später ein gesundes Kind zur Welt.
Das Amtsgericht Ansbach sah den Sachverhalt als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten am 20.02.2018 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Schwangerschaftsabbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist durch die Rücknahme der Berufungen nunmehr rechtskräftig.