Pressemitteilung 1/2019 vom 22.01.2019
Berufungsverfahren wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
Der Vorsitzende der Berufungskammer am Landgericht Ansbach hat im Prozess u. a. wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz Termin zur Hauptverhandlung am 29.01.2019 (09:00 Uhr, Sitzungssaal 1.72 im Landgericht Ansbach) bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 53 Jahre alten Angeklagten zur Last, im Dezember 2016 auf seinem Wohnanwesen in Pappenheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) unerlaubt eine Vielzahl an funktionstüchtigen Schusswaffen besessen zu haben. Der Angeklagte soll unter anderem eine funktionstüchtige Maschinenpistole MP40 mit mehreren Magazinen, fünf Revolver, vier Pistolen, zwei Schreckschussrevolver, vier Schreckschusspistolen und eine Repetierbüchse ohne die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben.
Das Amtsgericht Weißenburg in Bayern sah den Sachverhalt als erwiesen an und verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten am 10.07.2018 u. a. wegen vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Neben vier Zeugen ist zu der Verhandlung auch ein Waffensachverständiger des Landeskriminalamts geladen.