Pressemitteilung 5/2019 vom 06.03.2019
Prozessauftakt gegen 31-jährigen aus Gunzenhausen
Am Dienstag, den 07.05.2019 beginnt um 09:30 Uhr (Sitzungssaal 1.72) vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ansbach (Schwurgericht) der Prozess gegen einen 31 Jahre alten Mann aus Gunzenhausen.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach legt dem Angeklagten Mord in vier Fällen sowie Körperverletzung in zwei Fällen zur Last. Er soll am 26.06.2018 gegen 05:10 Uhr in der ehemaligen Familienwohnung in Gunzenhausen seine von ihm getrennt lebende 29-jährige Ehefrau, seine neun und sieben Jahre alten Söhne, sowie seine drei Jahre alte Tochter im Schlaf überrascht und durch eine Vielzahl von Messerstichen getötet haben. Zudem soll er wenige Tage zuvor seine beiden Söhne jeweils mit der flachen Hand geschlagen haben. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Das Gericht hat insgesamt 21 Zeugen und sechs Sachverständige geladen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt für:
Montag, den 13.05.2019 (09:30 Uhr, Sitzungssaal 1.72),
Mittwoch, den 15.05.2019 (09:30 Uhr, Sitzungssaal 1.72).
Weitere Informationen für die Pressevertreter erfolgen Anfang April in einer gesonderten Pressemitteilung.