Pressemitteilung 9/2019 vom 24.05.2019
Urteil gegen 31-Jährigen aus Gunzenhausen nicht rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 15.05.2019 gegen einen 31-jährigen aus Gunzenhausen ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.
Die Große Strafkammer als Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 26.06.2018 in den frühen Morgenstunden in der ehemaligen Familienwohnung in Gunzenhausen seine von ihm getrennt lebende 29-jährige Ehefrau, seine neun und sieben Jahre alten Söhne, sowie seine drei Jahre alte Tochter im Schlaf überrascht und durch eine Vielzahl von Messerstichen getötet hat.
Das Gericht hat den Angeklagten am 15.05.2019 daher wegen Mordes in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Der Angeklagte hat gegen das Urteil vom 15.05.2019 das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hingegen hat hierauf verzichtet.
Das Urteil ist infolge der Revision des Angeklagten nicht rechtskräftig. Es wird nun vom Bundesgerichtshof auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft werden.